PKV: Alles in einer Hand

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Elektronische Voranfrage

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Berechtigtes Vertrauen

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Neuster Standard - absolut sicher

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Sicheres Arbeiten nach dem Datenschutzgesetz PDF Drucken E-Mail
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Unwissenheit schützt Sie nicht!


Der allgemeine Datenschutz nach dem BDSG ist eindeutig geregelt. Das die Daten mittels E-Mail oder per Fax nahezu unkontrolliert versendet werden ist eine sehr hohe Gefahr. Unwissenheit schutzt Sie da nicht! Wer sich nicht auskennt, wird hart bestarfft. Gerade in der jüngeren Vergangenheit ist die Versicherungsbranche in den Fokus der Justiz gerückt, den das Recht auf Datenschutz ist ein Grundrecht des Menschen. Insebsondere der Umgang, die Versendung und die Speicherung von Gesundheitsdaten unterliegen den höchster Anforderungen. Hohe Strafen drohen dort besonders.

 

Vorsicht: Das Telefon ist nicht sicher!

 

Im Zeitalter der Hochtechnisierung ist das Risiko bei sämtlichen Kommunikationsverbindungen, angefangen vom Telefon über das Telefax bis hin zum Internet sowie alle Schnittstellen interner Systeme besonders groß. Bei unverschlüsselten Telefongesprächen besteht die Gefahr, dass alle Informationen von Dritten mitgehört werden können - sei es bewusst oder unbewusst. Lesen Sie mehr über der von uns in Auftrag gegebenen Studie zum Thema Datenschutz in der Versicherungsbranche.

 

 

Vorsicht: Das Fax ist nicht sicher!

 

Immer mehr Unternehmen oder Privatpersonen nutzen auch den Telefaxdienst um schriftliche Nachrichten zu übertragen. Diese Art Übertragung ist im Vergleich zum Brief sowohl schneller, meist preiswerter als auch leichter. Aber auch diese Technik bringt ihre Risiken mit sich. Während man beim Telefon die falsche Verbindung schnell erkennen und sich dementsprechend verhalten kann, ist beim Telefax im Falle einer falschen Verbindung dies nicht möglich, weil die Datenübertragung meist komplett schon abgeschlossen ist. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass Telefax-Sendungen beim Empfänger unverschlossen ankommen. Dies bedeutet, dass jeder der sich in der Nähe des Telefaxgerätes aufhält, den Inhalt der Übertragung lesen kann. Soweit personenbezogene Informationen betroffen sind, stellt die Fehlleitung einen konkreten Verstoß gegen den Datenschutz dar, da die Daten in die Hände von Personen gelangen, die nicht Empfänger dieser Daten sein sollen.

 

 

Vorsicht: Eine E-Mail birgt große Gefahr!

 

Jeder kann den Inhalt einer Email auf dem Weg der Übertragung vom Sender zum Empfänger mitlesen, wenn diese nicht verschlüsselt ist. Die Ursache für die Unsicherheit bei dieser Übertragung sind die überall eingesetzten Protokolle. Es ist also grundsätzlich möglich, die Daten einer Mail auf ihrem Weg über Gateways und Router abzufangen zu lesen und sogar zu verändern. Der Inhalt als auch die Absenderdaten dieser Email können z.B. gefälscht werden.

 

Die Übertragung einer Email ist also gleichzustellen mit dem Versand von Postkarten. Sowie der Briefträger die Postkarte lesen könnte, kann eine Email sehr leicht elektronisch nach Schlüsselwörtern durchsucht werden und somit einem Dritten ermöglicht werden, für ihn interessante Nachrichten aus der Vielzahl der Emails herauszufiltern.

 

Sicher und richtig handeln mit der Software Antrag100!

 

Der Software wurde auf Basis von neuesten Technologien gebaut. Die Architektur der Software und alle Module werden jederzeit den höchsten Anforderungen von kritischen Geschäftsanwendungen, wie bei der Speicherung von Gesundheitsdaten gerecht. Bei der Übertragung der Daten setzen wir, wie weltweit führende Unternehmen, auf die sichere, anerkannte SSL-Verschlüsselung: safety first für Ihre Existenz! Im Gegensatz zur E-Mail-Versendung oder anderen, genannten Möglihckeiten handeln auch Sie mit Antrag100 demnächst vollständig datenschutzgerecht. Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

 

 

Hier finden Sie das von uns in Auftrag gegebene Gutachten zum Thema Datenschutz!

 

Download der Studie zum Thema Dateschutz