Die private Sehhilfezusatzversicherung PDF Drucken E-Mail
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Jeder dritte Deutsche benötigt spätestens im höheren Alter eine Sehhilfe oder Lesebrille. Jedoch müssen Sehhilfen bereits seit 2005 aus eigenen Mitteln finanziert werden. Generell zahlen alle gesetzlich Versicherten ab dem 18. Lebensjahr eine Brille (Brillengestell und Gläser) oder auch Kontaktlinsen selbst. Ausnahmen bestehen lediglich bei schwerwiegenden Augenerkrankungen.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Zusatzversicherung für Sehhilfen abzuschließen, welche die Kosten der Brille oder oder Kontaktlinsen übernimmt.

 

Leistungen und Kosten der Sehhilfe-Zusatzversicherung

 

Bezüglich der Sehhilfezusatzversicherung gibt es unterschiedliche Angebote und Versicherungsleistungen. Die meisten Versicherungen gewährleisten Sehhilfeerstattungen im Kostenbereich von 100 bis 200 Euro innerhalb von 24 beziehungsweis 36 Monaten. Die Versicherungen erstatten also etwa 80 bis 100 Prozent der fälligen Kosten für die Sehhilfe alle zwei bis drei Jahre.

Der Regelfall kann auch zurückgesetzt werden, sofern eine Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrin auftritt. Diese Veränderung muss durch den Optiker bestätigt werden. Dadurch kann die Leistung der Sehhilfezusatzversicherung auch öfter in Anspruch genommen werden.

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Es gilt zu beachten, dass Sehhilfeerstattungen meist nur in einem Kombinationstarif mit anderen Zusatzversicherungen angeboten werden, wie beispielsweise mit einer Zahnzusatzversicherung oder einer Heilpraktikerversicherung. Die Prämien für solche Zusatzleistungspakete liegen bei circa zehn bis 20 Euro pro Monat. Eine separate Sehhilfezusatzversicherung erhält man dagegen ab rund sechs Euro monatlich. Die Beitragssätze richten sich nach Alter und Geschlecht des Versicherten, dabei sind die Tarife für Kunden über 60 Jahre deutlich höher als für Jüngere.

 

Die Problematik „Nulltarif“

 

Viele Optikerketten werben mit der sogenannten „Nulltarif-Versicherung“ oder für Brillen zum „Null-Tarif“.

Gewissermaßen ist die Bezeichnung „Nulltarif“ irreführend, da die Versicherung nicht kostenlos ist, sondern ebenso eine jährliche Prämie verlangt. Wer solch einen Tarifvertrag eingeht, erhält im Bedarfsfall Gläser und Brillen aus der „Null-Tarif-Kollektion“. Der Kunde soll dadurch immer wieder zu dem Optiker gehen, bei welchem er den „Null-Tarif“ abgeschlossen hat und an diesen gebunden werden - ungeachtet der Tatsache, dass er in jedem anderen Optikergeschäft durch die Zusatzversicherung billige Brillen erhalten kann.

Meist ist der „Nulltarif“ daher weniger eine Zusatzversicherung, sondern vielmehr eine Art „Klubbeitrag“. Es handelt sich um eine Art der Kundenbindung, wie man es zum Beispiel von Kundenkarten kennt.

 

Vorteile der Sehhilfezusatzversicherung

 

Verbraucherschützer bemängeln seit Jahren die Leistungen der Sehhilfezusatzversicherungen und empfehlen vielmehr das Geld für eine neue Brille zu sparen.

Dieser Meinung ungeachtet, sollte berücksichtigt werden, dass man gerade durch Kombinationspakete bezüglich Zusatzversicherungen günstige Angebote wahrnehmen kann. Mithin können gleich mehrere Leistungsdefizite der gesetzlichen Krankenkassen getilgt werden. Nimmt man zudem kaum die medizinischen Leistungen in Anspruch, so erstatten viele Krankenversicherungen Prämien zurück.

 

Rechenbeispiel eines Zusatzversicherungspakets

 

Ein 30-jähriger Mann zahlt monatlich 9,91 Euro für ein Zusatzversicherungspaket, das alternativ-medizinische Behandlungen durch Heilpraktiker oder Ärzte beinhaltet sowie die Erstattung von Sehhilfen. Die heilpraktischen Anwendungen werden zu 80 Prozent und bis zu 1000 Euro im Kalenderjahr erstattet. Eine Sehhilfeerstattung erfolgt alle 24 Monate (gegebenenfalls nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung) in einem Rahmen von 100 Prozent und bis zu 300 Euro. Wer nur die Sehhilfeerstattung innerhalb von 24 Monaten in Anspruch nimmt, erhält in diesem Rechenbeispiel circa 12,50 Euro seines Beitrages zurückerstattet.