Die private Auslandskrankenversicherung PDF Drucken E-Mail
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Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Funktion der heimatlichen Vollversicherung während sich der Versicherte im Ausland aufhält. Vor allem Menschen, die für einen längeren Zeitraum oder sogar für unbestimmte Zeit (jedoch maximal fünf Jahre) ins Ausland gehen, müssen eine solche Versicherung abschließen.

Die Beitragshöhe berechnet sich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsanwärters, den gewählten Leistungen, der Höhe der Selbstbeteiligung und dem Aufenthaltsland.

 

Beiträge und Vertragslaufzeit

 

Als Grundregel gilt, dass Versicherungen für Reisen in die USA und Kanada mit den höchsten Beiträgen verbunden sind. Begründet wird dieses mit den hohen Behandlungskosten in diesen Ländern. Zum Vergleich: Die Behandlungskosten für einen Herzinfarkt betragen in Deutschland rund 3.700 Euro, in den USA dagegen rund 14.600 Euro.

Übliche Vertragslaufzeiten sind 12, 24 oder 36 Monate. Es gibt aber auch kürzere Laufzeiten, die beispielsweise Dienstreisende häufig in Anspruch nehmen. Je nach Vertragslaufzeit gestaltet sich die Höhe des Beitrages. Der Tarif richtet außerdem nach dem Zielland des Reisenden sowie nach Alter und Geschlecht des Versicherten. Vor allem für Senioren und Schwangere müssen höhere Beiträge einkalkuliert werden.

Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte man die Aufenthaltsdauer und damit die Vertragslaufzeit bereits im Vorfeld genau festlegen. So kann man zu hohe Beiträge und zu kurze Laufzeiten vermeiden. Besonders letztere sind nicht immer ohne weiteres verlängerbar. Tarife ohne Selbstbehalt werden meist bevorzugt.

Gegebenenfalls ist es sonst notwendig in jedem neuen Krankheitsfall einen Selbstbehalt zu zahlen. Günstige Tarife sind ab zwei Euro pro Tag zu erhalten.

Da es große Tarif- und Leistungsunterschiede zwischen den Auslandsversicherungen gibt, ist es ratsam, einen genauen Vergleich vorzunehmen, um einen möglichst persönlich angepassten Tarif zu erhalten.

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Leistungen der Auslandskrankenversicherung

 

Folgende Leistungen werden durch eine Auslandskrankenversicherung erbracht:

  • ambulante ärztliche Behandlungen, Röntgendiagnostik und Operationen
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen, Reparaturen von Zahnersatz
  • ärztliche Leistungen, Sachmittel, Unterbringung und Verpflegung bei einem Krankenhausaufenthalt
  • den Transport zum nächste Krankenhaus oder Notarzt durch Rettungsdienste
  • den ärztlich angeordneten und medizinisch notwendigen Transport zum Wohnort oder dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort
  • die Überführung im Todesfall oder Bestattung im Ausland bis üblicherweise 10 000 Euro

Folgende Leistungen werden nicht erbracht:

  • wenn der Zweck der Reise die Behandlung ist
  • für Behandlungen, bei denen schon feststand, dass sie während der Reise stattfinden müssen
  • bei vorhersehbaren Kriegsereignissen und Unruhen oder aktiver Teilnahme an diesen
  • im Falle vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten oder Unfälle
  • für Entzugsbehandlungen
  • für die Behandlung geistiger und seelischer Erkrankungen, Hypnose und Psychotherapie
  • für Untersuchungen wegen einer Schwangerschaft, für Entbindung oder für Schwangerschaftsabbruch (Ausnahme: akut auftretende Komplikationen)
  • für Zahnersatz einschließlich Kronen und Kieferorthopädie
  • für Massagen, Bäder, Packungen, Nähr- und Stärkungspräparate
  • für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte
  • für Kur, Sanatorium und Rehabilitation