Die private Krankentagegeldversicherung PDF Drucken E-Mail
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Egal ob Angestellter, Freiberufler oder Selbständiger: Die finanzielle Sicherheit und der Lebensstandard hängen entscheidend von der persönlichen Arbeitskraft ab.

Tritt der Krankheitsfall ein, ist dieser Lebensstandard maßgeblich bedroht. Um diesem Fall vorzubeugen, kann der Versicherte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Diese gewährt ein vorher vereinbartes, steuerfreies Tagegeld, welches als Lohnersatzzahlung dient.

 

Vorteile einer Krankentagegeldversicherung

 

Arbeitnehmer erhalten im Falle des Dienstausfalles bis zum 42. Krankheitstag (also für die ersten sechs Wochen einer Krankheit) Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Anschließend zahlt die gesetzliche Krankenkasse das sogenannte Krankengeld.

Für Arbeitnehmer besteht das Krankengeld aus 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Von diesem Betrag werden anschließend noch anteilig die Sozialversicherungsabgaben (Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Solidaritätszuschlag) abgezogen, sodass sich eine Differenz von mehreren hundert Euro ergeben kann.

Bezieht zum Beispiel ein Angestellter 3000 Euro Bruttogehalt monatlich, so wird ihm die Auszahlung eines Tagegeldes von 59,71 Euro gewährt. Da aber die laufenden Lebenshaltungskosten, eventuell zuzüglich Ratenzahlungen und Hypotheken, im gewohnten Maße weiter zu tragen sind, kann schnell ein finanzieller Engpass entstehen.

Für Freiberufler und Selbständige ist eine private Krankentagegeldversicherung durchaus sinnvoll, da sie prinzipiell im Krankheitsfall über keinerlei Absicherung verfügen. Im Falle des Verdienstausfalls kann sogar die Existenz auf dem Spiel stehen.

Von privaten Kosten abgesehen, muss zusätzlich dafür gesorgt werden, dass es zu keiner Betriebsunterbrechung kommt. Dieses verursacht weitere Ausgaben wie zum Beispiel, wenn eine Vertretung engagiert werden muss.

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Leistungen bei Krankheit

 

Durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung hat der Versicherte Anspruch auf ein vertraglich vereinbartes Krankentagegeld für die Zeit einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Soll das Krankentagegeld in Anspruch genommen werden, so gelten unterschiedliche Bestimmungen für Selbständige, Freiberufler und Angestellte:

Angestellte können das zusätzliche Tagegeld direkt im Anschluss an die sechswöchigen Lohnsofortzahlungen des Arbeitgebers erhalten.

Selbstständige und Freiberufler können das Krankentagegeld unmittelbar ab dem Tag des Dienstausfalles erhalten, entscheiden aber nach eigenem Ermessen, ab welchem Zeitpunkt das Tagegeld ausschüttet werden soll.

Das Krankentagegeld wird für unbegrenzte Dauer gezahlt. Die Leistungspflicht endet erst mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit

Die Höhe des Tagegeldes kann grundsätzlich frei bestimmt werden, darf aber nicht über dem derzeitigen Einkommen liegen. Tritt eine Einkommensveränderung ein, so hat der Versicherte jederzeit die Möglichkeit, das Krankentagegeld an die persönlichen Einkommensverhältnisse anzupassen.

 

Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherung

 

Innerhalb der Zusatzversicherung für das Krankentagegeld können grundsätzlich nur Einzelpersonen versichert werden. Es ist nicht möglich, Familienmitglieder kostenfrei mitzuversichern.

Versicherungsfähig sind alle Personen zwischen 16 und 65 Jahren, die entweder angestellt oder selbständig erwerbstätig sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Vertrag wird pro Person und Tarif zunächst für ein Versicherungsjahr abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, sofern der Versicherte oder der Versicherer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.