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Richtig handeln bei Zusatzbeitrag der Krankenkasse

Der Gesundheitsfonds ist so konzipiert worden, dass lediglich 95 Prozent der Kosten des Gesundheitssektors gedeckt sind. Dadurch fehlt den Krankenkassen Geld, das sie sich von ihren Mitgliedern holen müssen. Viele Patienten sind verunsichert, doch wer schnell reagiert, kann sich gegen die Beitragserhöhung wehren.

Der Zusatzbeitrag bedeutet für viele Versicherte finanzielle Belastungen

Die schleichende Unterfinanzierung des Gesundheitssektors schlägt voll auf die gesetzlich Versicherten ein. Der unter der schwarz-roten Regierung eingeführte Gesundheitsfonds deckt die tatsächlichen Kosten für die medizinische Versorgung nicht vollständig ab. Fehlende Gelder müssen nun über die Mitglieder herein geholt werden. Kritiker sagen, dieses System sei von Anfang an so konzipiert gewesen. Die Wirtschaftskrise verschärft die Situation zusätzlich, so dass der Gesundheitsfonds schon nach dem ersten Jahr seines Bestehens von allen Seiten mit Geld bezuschusst werden muss. Leidtragende sind die zahlenden Mitglieder und die Steuerzahler. Viele Mitglieder der Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben, sind verunsichert. Kostensteigerungen, die nicht mit entsprechenden Leistungssteigerungen einhergehen, sind für die Krankenkassen zudem schwer vermittelbar.

Sonderkündigungsrecht als Ausweg

Aufgrund der Erhebung von Zusatzbeiträgen verschärft sich nun der Wettbewerb der Krankenkassen untereinander. Kassen ohne Zusatzbeitrag nutzen dies häufig zu Werbezwecken, um neue Mitglieder zu akquirieren. Dasselbe gilt für Krankenkassen, die eine Prämie ausschütten. Dagegen kommen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag in Erklärungsnot. Sie müssen ihren Mitgliedern verständlich machen, warum das Geld der Beiträge nicht ausreicht.

Die Versicherten erhalten dadurch eine gewisse Marktmacht zurück, die ihnen nach Einführung des einheitlichen Beitrags verloren gegangen war. Die Kosten sind wieder ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Wahl der Krankenkasse. Außerdem hat der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht vorgesehen, das Versicherten erlaubt, die Kasse bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen zu wechseln.

Wechsel wegen Zusatzbeitrag

Schon bei dieser Frage gehen die Meinungen auseinander. Gesundheitsminister Philipp Rösler rät den Betroffenen, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. So können die Versicherten Zusatzbeiträge vermeiden. Gleichzeitig nutzen sie ihre Marktmacht, so dass weitere Beitragserhöhungen künftig verhindert werden könnten.

Allerdings gehen viele Krankenkassen und auch zahlreiche Gesundheitsökonomen davon aus, dass schon bis Ende 2010, spätestens jedoch im Laufe 2011 fast jede Krankenkasse gezwungen sein wird, einen zusätzlichen Beitrag von den Mitgliedern einzufordern. Vor diesem Hintergrund ist es schwer absehbar, ob ein Wechsel langfristig tatsächlich Vorteile bringt.

TIPP zum Wechsel: Betroffene sollten einen Wechsel der Krankenkasse in Erwägung ziehen. Denn dieser ist zwar mit einigem Zeitaufwand verbunden, doch mit keinerlei Kosten.

Selbst die Ausstellung einer neuen Versichertenkarte kostet nichts. Wichtig ist, dass der Wechsel lückenlos erfolgt. Sollte die neue Krankenkasse nach einiger Zeit ebenfalls einen Zusatzbeitrag erheben, ist ein erneuter Wechsel ebenfalls kostenfrei und beliebig oft möglich.

Gebrauch des Sonderkündigungsrechts

Wichtig für den Wechsel der Krankenkasse ist die Einhaltung von Kündigungsfristen. Sofern eine Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt, tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. Dieses ermöglicht eine kurzfristige Kündigung der Versicherung innerhalb von zwei Monaten, die Kündigung muss allerdings innerhalb von einem Monat schriftlich eingereicht werden.

Das Sonderkündigungsrecht gilt in folgenden Fällen:

  • Die Krankenkasse erhebt erstmalig einen Zusatzbeitrag
  • Die Krankenkasse erhöht den in der Vergangenheit erhobenen Zusatzbeitrag
  • Die Krankenkasse streicht in der Vergangenheit ausgezahlte Prämien
  • Die Krankenkasse kürzt in der Vergangenheit ausgezahlte Prämien

Ausgenommen vom Sonderkündigungsrecht sind Mitglieder, die einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Wahltarife versichern zusätzliche Leistungen und binden die Mitglieder durch eine Mindestvertragslaufzeit in der Regel für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse.

Einkommensprüfung vom Gesetzgeber festgelegt

Die gesetzlichen Krankenkassen sind rechtlich verpflichtet, einen zusätzlichen Beitrag von den Mitgliedern zu fordern, sofern die Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Allerdings dürfen die Kassen nicht beliebig zuschlagen. Der Gesetzgeber hat die Zusatzbeiträge auf maximal ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens begrenzt. Das bedeutet, dass eine Einkommensprüfung von den Krankenkassen vorgenommen werden muss.

Diese ist nicht nötig, sofern der Zusatzbeitrag acht Euro im Monat nicht übersteigt. In diesem Falle muss jedes zahlende Mitglied der betroffenen Krankenkasse unabhängig vom Einkommen den gleichen Zusatzbeitrag zahlen – egal ob Geringverdiener oder Gutverdiener. Übersteigt der Zusatzbeitrag die Grenze von acht Euro, zahlt jeder nach persönlicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine Obergrenze gibt es dennoch: 37,50 Euro darf eine Krankenkasse maximal erheben (1 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze).

Beispiel: Eine Krankenkasse hat einen Zusatzbeitrag von 21 Euro/Monat angekündigt.

Monatliches Bruttoeinkommen

 

Max. zulässiger Zusatzbeitrag/ Monat

 

1.000,00 €

10,00 €

1.800,00 €

18,00 €

2.100,00 €

21,00 €

3.500,00 €

21,00 €

Befreiung vom Zusatzbeitrag

Grundsätzlich sind alle Mitglieder der Krankenkasse verpflichtet, den Zusatzbeitrag zu zahlen. Dennoch gibt es Ausnahmen für folgende Personengruppen:

  • Bezieher von Mutterschaftsgeld
  • Bezieher von Erziehungsgeld
  • Bezieher von Elterngeld
  • Bezieher von Krankengeld
  • Wehrdienstleistende, Zivildienstleistende
  • Personen, die zu einer Wehr- oder Eignungsübung eingezogen wurden.

Auf Antrag ist darüber hinaus eine Freistellung möglich. Dies gilt für folgende Personengruppen:

  • Bezieher einer Grundversicherung oder Sozialhilfe
  • Heimbewohner
  • Empfänger ergänzender Sozialhilfe.

Härtefallregelung für Arbeitslose

Empfänger von Arbeitslosengeld II können die Befreiung von den Zusatzbeiträgen beantragen. Dann übernimmt der zuständige Leistungsträger, z.B. die Arge, die Zahlung der Zusatzbeiträge. Empfänger von Arbeitslosengeld I hingegen müssen den Zusatzbeitrag allein zahlen.

Diese Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag

Als erste Krankenkasse hat die Gemeinsame BKK Köln 2009 einen Zusatzbeitrag erhoben. Anfang 2010 folgten dann weitere, darunter auch größere Kassen wie die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK). Die vollständige Liste der Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen gibt einen guten Überblick.

Checkliste: Was zu tun ist

Viele gesetzlich Versicherte wissen nicht genau, wie mit dem Zusatzbeitrag umzugehen ist. Versicherte, deren Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, müssen einiges beachten, auch wenn sie sich nicht für den Wechsel zu einer anderen Krankenkasse entschieden haben.

Dazu zählen folgende Punkte:

  • Rechtmäßigkeit prüfen: bei der Ankündigung muss die Krankenkasse einige inhaltliche und formale Aspekte beachten.
  • Wechsel prüfen: Wer zu einer anderen Krankenkasse wechselt, kann Beiträge sparen
  • Erstmalige Fälligkeit: Ein Versäumen der Zahlung kann zu Folgekosten führen
  • Zahlungsmodalitäten beachten: Für das Bezahlen des Zusatzbeitrages sind die Versicherten selbst verantwortlich, nicht - wie sonst üblich - der Arbeitgeber.

Die ausführliche Checkliste zeigt in mehreren Schritten, was genau zu beachten ist, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, wie man am besten reagieren kann und welche Rechte dem gesetzlich Versicherten zustehen.

Vom Zusatzbeitrag zur Kopfpauschale

Seit Anfang 2010 die ersten großen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, gibt es viel Kritik an der schleichenden Beitragserhöhung. Die Öffentlichkeit reagiert sehr empfindlich auf derartige Kostensteigerungen, die nicht mit einer Erhöhung der Leistungen einhergehen. In der Politik, insbesondere in der Regierungskoalition, ist daher ein Streit um die Finanzierung der Krankenkassen entbrannt – offenbaren doch die Zusatzbeiträge auf breiter Front grundsätzliche Probleme des Gesundheitsfonds und zeigen die Schwachstellen des Gesundheitssystems auf.

Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) befürwortet eine sogenannte Kopfpauschale (Gesundheitsprämie). Dieser einkommensunabhängige Beitrag soll nach seinem Willen langfristig die derzeitig prozentuale Berechnung der Krankenkassenbeiträge ablösen. Gegenwind bekommt der Minister aber nicht nur von der Opposition, sondern auch von den Regierungspartnern CDU und CSU. Sie bezeichnen die Kopfpauschale als unsozial und werfen Rösler vor, die Zusatzbeiträge billigend in Kauf zu nehmen, um auf dieser Grundlage die Kopfpauschale einzuführen.