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INTERN!!

Änderungen rund um das Gesundheitswesen ab 2010

 

Wie in jedem Jahr gibt es auch zu Anfang des Jahres 2010 wieder eine ganze Reihe von Änderungen, neuen Gesetzen und Verordnungen. Rund um die Krankenkassen, die Gesundheit und allgemein den Bereich der Sozialabgaben greifen diese Änderungen oft in die persönlichen Gegebenheiten ein.

Die erfreulichste Veränderung für alle betrifft die Steuern. Vom 1. Januar des neuen Jahres an können die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung in größerem Ausmaß von der Steuer abgesetzt werden als bisher. Die meisten Steuerzahler werden mehr Geld im Portemonnaie behalten, denn der Anteil des steuerpflichtigen Einkommens wird durch diese Maßnahme verringert. Innerhalb bestimmter Grenzen können die Beiträge abgesetzt werden. Für den Arbeitnehmer oder einen Beihilfeberechtigten beträgt diese Grenze 1.900 Euro. Für Selbständige und alle, die ihren Beitrag zur Krankenversicherung allein tragen müssen, ist die Obergrenze 2.800 Euro. Wenn diese Beträge durch die Aufwendungen für die Pflegeversicherung und Krankenversicherung nicht erreicht werden, können noch weitere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Zahlungen an Haftpflichtversicherer, für Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen sind dann bis zu den Höchstbeträgen absetzbar. Auf jeden Fall aber können die Kosten für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung in voller Höhe abgesetzt werden.

 

Sozialversicherungsgrößen und Beitragsbemessungsgrenze

 

Die verschiedenen Beitragssätze, Grenzbeträge und andere Rechengrößen in der Sozialversicherung werden in jedem Jahr an die geänderten Verhältnisse angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenzen bezeichnen den Betrag des monatlichen Einkommens, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Die Versicherungspflichtgrenze hingegen bezeichnet einen anderen Grenzwert: Wenn der Verdienst eines pflichtversicherten Arbeitnehmers diesen Grenzwert überschreitet, kann der Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

  • Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung
    Monatlich 3.750 Euro
  • Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung
    Monatlich 4.162,50

Anmerkung zur Versicherungspflichtgrenze: Aktuell ist die Regelung der alten schwarz-roten Koalitionsregierung noch in Kraft, nach der ein Arbeitnehmer in drei aufeinanderfolgenden Jahren über die Versicherungspflichtgrenze hinaus verdienen muss. Erst dann kann ein Wechsel in eine private Krankenversicherung stattfinden. Die neue Regierung will diese Regelung überprüfen.

 

Pflegeversicherung

 

  • Beitragsbemessungsgrenze für die Pflegeversicherung
    monatlich 3.750 Euro
  • Versicherungspflichtgrenze in der Pflegeversicherung
    monatlich 4.162,50

Die Leistungen aus der Pflegeversicherung steigen an.

1. Pflegesachleistung

  • Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro
  • Pflegestufe 2 von 980 auf 1.040 Euro
  • Pflegestufe 3 von 1.470 auf 1.510 Euro

2. Pflegegeld

  • Pflegestufe 1 von 215 auf 225 Euro
  • Pflegestufe 2 von 420 auf 430 Euro
  • Pflegestufe 3 von 675 auf 685 Euro

In der vollstationären Versorgung werden die Zahlungen auf 1.510 Euro angehoben, bei Härtefällen auf 1.825 Euro. In Bezug auf die Kurzzeitpflege werden 1.510 Euro gezahlt.

 

Rentenversicherung

 

  • Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung unverändert bei 19,9 Prozent
  • Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung unverändert bei 26,4 Prozent
  • Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung:
    Monatlich 5.500 Euro im Westen und 4.650 Euro im Osten.
  • Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung
    Monatlich 6.800 Euro im Westen und 5.700 Euro im Osten
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Arbeitslosenversicherung

 

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Absicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit liegt im Jahr 2010 bei 5.500 Euro im Westen und 4.650 Euro im Osten.

 

Künstlersozialkasse

 

Der Beitrag zur Künstlersozialkasse wird für Verwerter sogar gesenkt, und zwar von 4,4 auf 3,9 Prozent. Diese Versicherung ist für die freiberuflich Tätigen, für Künstler und Journalisten eine Absicherung gegen die Folgen von Krankheit und Arbeitslosigkeit. Die Künstlersozialversicherung wird von Verwertern künstlerischer Leistungen wie Theatern, Galerien und Verlagen, den Versicherten und einem Bundeszuschuss getragen.

 

Schwangerschaftsberatung

 

Zum 1. Januar 2010 gibt es eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. Wenn durch vorgeburtliche Untersuchungen und Diagnoseverfahren Unregelmäßigkeiten in der Entwicklung des Kindes oder sonstige Auffälligkeiten festgestellt werden, so muss der Arzt seiner Aufklärungspflicht nachkommen. Er ist verpflichtet, die werdende Mutter über die Möglichkeiten und Fakten vom Leben mit einem behinderten Kind umfassend zu unterrichten. Auch die Besonderheiten des täglichen Lebens eines behinderten Menschen muss zum Thema der Beratung und Information werden. Fällt die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch, so muss eine Frist von drei Tagen zwischen Beratung und der Durchführung des Abbruches eingehalten werden.

 

Gendiagnostikgestz

 

Die Erweiterungen zum Gendiagnostikgesetz werden erst zum 1. Februar dieses Jahres gültig. Dabei geht es um arbeitsrechtliche Zusätze und Regelungen. Der Arbeitgeber kann nach diesem Termin keine genetischen Untersuchungen mehr verlangen. Solche Untersuchungen sind grundsätzlich untersagt. Es ist einem Arbeitgeber weiterhin verboten, die Ergebnisse von anderen genetischen Untersuchungen in irgendeiner Weise zu verwenden. Auch im Bereich des Arbeitsschutzes, bei entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen dürfen keine genetischen Auswertungen vorgenommen werden. Sollten sie dennoch notwendig werden, sind sie nur unter engen Einschränkungen und Bedingungen möglich.

 

Insolvenzrecht der Krankenkassen

 

Eine Änderung im Insolvenzrecht der gesetzlichen Krankenkassen greift bereits zum 1. Januar 2010. Bisher konnten nur solche Krankenkassen insolvent werden, die unter der Aufsicht des Bundes stehen. Das sind zum Beispiel die Barmer GEK oder die Deutsche Angestellten Krankenkasse. Doch nun können alle Krankenkassen, also auch solche mit regionalem Wirkungskreis, in die Insolvenz gehen.

 

ELENA

 

ELENA, das elektronische Entgeltnachweisverfahren, ist sehr umstritten. Sowohl Sicherheitsprobleme als auch Bedenken der Datenschützer sowie die Sinnhaftigkeit dieser Neuerung sind im Allgemeinen in der Diskussion. ELENA soll erst mit voller Kraft und allen Funktionen im Jahr 2012 starten. Doch vom 1. Januar 2010 an müssen die Arbeitgeber die Daten ihrer Mitarbeiter an eine zentrale Sammelstelle bei der Rentenversicherung melden. ELENA soll das Ausstellen von Bescheinigungen einfacher machen. Jährlich müssen die Arbeitgeber rund 60 Millionen Bescheinigungen ausgeben, die zur Vorlage bei den verschiedensten Behörden und den vielfältigsten Zwecken dienen. ELENA soll diese Flut von Papier und Zeitaufwand beschränken und sogar gänzlich überflüssig machen.