| Wartezeiten bei Versicherungsbeginn |
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. Wartezeiten sind Zeitspannen zu Beginn der Versicherungslaufzeit und legen fest, dass erst nach Ablauf dieses Zeitraumes ein Anspruch auf tarifliche Leistungen besteht. Man unterscheidet hier den technischen Beginn (Dieser markiert den vertragsmäßigen Versicherungsbeginn, meist der erste eines Monats.) und den materiellen Beginn (Beginn der Leistungsgewährung nach der Wartezeit). Dazwischen markiert der Tag der Vertragsunterzeichnung den formellen Beginn.
Beispiel: Wartezeit in der privaten Krankenversicherung
Antragstellung: 14.5. Die Allgemeine Wartezeit endet hier am 30.9.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Vor allem beim Wechsel in die private Krankenversicherung von der gesetzlichen Krankenkasse sind Wartezeiten zu beachten. Wichtig ist, dass ein Wechsel in die Private zeitlich nahtlos erfolgt, also keine Unterbrechungen zu verzeichnen sind. Es ist somit wichtig den neuen Tarif frühzeitig auszuwählen. Bei dieser wichtigen Entscheidung können die Testergebnisse unabhängiger Institutionen wie Stiftung Warentest helfen.
Wartezeiten gibt es auch dann, wenn keine Vorversicherung und damit kein durchgehender Übergang von einer anderen privaten Krankenversicherung oder einer gesetzlichen Krankenkasse in die jetzige Versicherungsgesellschaft bestand. In diesem Fall gelten die besonderen Wartezeiten. Eine Ausnahme gilt im Basistarif, wo es unabhängig von eventuellen Vorerkrankungen keine Wartezeiten gibt.
Wer einen nahtlosen Versicherungsschutz hatte, genießt vom ersten Tag an den vollen Versicherungsschutz im Rahmen der tariflichen Leistungen. Bei den meisten Versicherern gibt es eine Zahnstaffel, in der festgelegt ist, dass in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als die angegebenen Rechnungshöchstbeträge für Zahnbehandlung / Zahnersatz einreicht werden darf.
Wartezeiten vermeiden
Um den Übergang möglichst nahtlos zu gestalten, empfiehlt es sich, eine Annahmeerklärung des neuen Versicherers bereits vor der Kündigung der bestehenden Versicherung in den Händen zu halten. Denn treten während der Wartezeiten Krankheiten auf, hat der Versicherte keinen Anspruch auf Rückerstattung der Behandlungskosten. So sichern sich Versicherungsanbieter davor ab, für bereits bestehende Krankheiten aufkommen zu müssen. Gerade bei kostenintensiven Bereichen wie Zahnersatz und Entbindungen sollte man darauf bedacht sein, keine Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Arten von Wartezeiten
Wenn der Übergang zur privaten Krankenversicherung nicht nahtlos erfolgt, gelten in der Regel folgende Wartezeiten:
.Ausnahmen bei WartefristenDie allgemeine Wartezeit kann in Ausnahmefällen selbst bei nicht nahtlosem Übergang entfallen. Gründe sind:
Darüber hinaus können alle Wartezeiten entfallen,
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