| Besser privat versichert in der Schwangerschaft |
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.Aufgrund der Leistungsvielfalt der privaten Krankenversicherung interessieren sich auch immer mehr werdende Mütter für einen Wechsel zur privaten Krankenversicherung. Einiges gilt es jedoch zu beachten. Wer als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2011: 49.500 Euro Jahresbruttoeinkommen), darf sich zwar privat versichern, allerdings nehmen die meisten Mütter und inzwischen auch immer mehr Väter, die Elternzeit in Anspruch. Sinkt während dieser Zeit das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, gilt wieder die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wird der Zustand des niedrigeren Einkommens nur als vorübergehend erwartet, kann eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, d.h. die Rechte bei der privaten Krankenversicherung bleiben für die Dauer „eingefroren“. Das sichert die Rückkehr zu denselben Konditionen, sobald die Voraussetzungen für die private Versicherung wieder erfüllt werden. Das gilt auch für Teilzeitarbeit. Je nach Voraussetzungen kann auch das neugeborene Kind in der privaten Krankenversicherung aufgenommen werden.
Mutterschutz und Elternzeit
Mutterschutz: Zeitraum, vor und nach der Entbindung, in dem eine (werdende) Mutter aus Arbeitsschutzgründen nicht arbeiten darf. In der Regel sind das sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin bis acht Wochen nach der tatsächlichen Entbindung. In Berufen mit erhöhtem Risiko, z.B. Laborarbeit, kann der Zeitraum ausgedehnt werden.
Elternzeit: Zeit nach der Geburt, in der Mutter und/oder Vater nicht arbeiten, um für das Neugeborene zu sorgen. Der Zeitraum beträgt ab der Geburt zwölf Monate, 14 Monate falls sich beide Elternteile die Elternzeit teilen. Dabei ist die Zeit weitgehend frei aufteilbar (Mutter und Vater nacheinander, aber auch beide zur selben Zeit). Rund zwei Drittel des Gehaltes werden während der Elternzeit als Elterngeld weiter gezahlt (vom Staat), minimal 300 Euro (Sockelbetrag), maximal 1.800 Euro.
Beiträge in der Schwangerschaft
Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung auch während der Mutterschutz- und Elternzeit beitragspflichtig. Bei einigen Versicherungen besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung einer Frist auf einen Tarif umzusteigen, der mit der Entbindungspauschale aus dem Krankentagegeld insgesamt ca. neun Monate beitragsfrei ist. Grundsätzlich müssen die Beiträge für die private Krankenversicherung aber weiter entrichtet werden.
Leistungen der privaten Krankenversicherung bei Schwangerschaft
Die privaten Versicherer erstatten während der Schwangerschaft in der Regel alle Leistungen, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden. Darüber hinaus gibt es bei vielen privaten Krankenversicherungen einen erweiterten Leistungskatalog. So werden z.B. mehr Ultraschalluntersuchungen als die üblichen drei der gesetzlichen Krankenkassen gewährt. Genauere Informationen zu den Leistungen der jeweiligen Krankenversicherung können Verbraucher zum Beispiel bei unabhängigen Ratingagenturen beziehen. Diese halten häufig Informationen zu den Ergebnissen der letzten Tests sowie zum Testsieger bereit.
Mutterschaftsgeld
Werdende Mütter, die sich im Angestelltenverhältnis befinden, haben aus Gründen des Arbeitsschutzes und des Arbeitsrechts Anspruch auf den Mutterschutz. Dieser Schutz beginnt sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet frühestens acht Wochen danach. Während dieser Zeit hat die (werdende) Mutter Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Bei der privaten Krankenversicherung wird dieses Geld in der Regel einmalig gezahlt. Diese Leistung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss – egal ob gesetzlich oder privat versichert – gesondert beantragt werden. Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten das einmalige Mutterschaftsgeld auf Antrag beim Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn. Wichtig ist für die Beantragung eine Bescheinigung über den berechneten Geburtstermin des Frauenarztes.
Private Krankenversicherung für Schwangere
Ob eine private Krankenversicherung sinnvoll ist, hängt grundsätzlich von der individuellen Lebenssituation ab. Ein Wechsel während der Schwangerschaft zur privaten Krankenversicherung macht in der Regel wenig Sinn, zumal kaum ein Versicherer das Versicherungsverhältnis während der Schwangerschaft beginnen wird. Eine private Krankenversicherung für Familien gibt es zwar, jedoch zu bestimmten Konditionen.
Wer sich rechtzeitig vor der Schwangerschaft für eine private Versicherung entscheidet, hat noch die Möglichkeit, durch sparsame Beiträge Rücklagen in Form von Altersrückstellungen zu bilden für die Zeit nach der Entbindung. Ein Wechsel sollte daher vor der Schwangerschaft erfolgen. Außerdem sollten die beruflichen Rahmenbedingungen stimmen. Sinnvoll ist es, spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen. Bei der Wahl des Tarifs sollte man darauf achten, dass eine Beitragsfreiheit während der Elternzeit, wenn auch nur zu einem gewissen Teil, vorgesehen ist.
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