| Abgesichert über Krankentagegeld |
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. Eine lange Krankheit oder ein schwerer Unfall können erhebliche Geldeinbußen zur Folge haben, sodass der Lebensstandard maßgeblich bedroht sein kann. Versicherte sollten sich daher gegen diesen Fall absichern. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung existiert in der privaten Krankenversicherung kein gesetzlich festgelegtes Krankengeld. Privat Versicherte haben aber die Möglichkeit bei ihrer Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Hier wird ein individuelles Tagegeld vereinbart, welches der Versicherungsunternehmer im Falle des Verdienstausfalles an den Versicherten auszahlt. Besonders für Selbstständige ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung dringen zu empfehlen, denn sie erhalten im Krankheitsfall keinerlei Lohnfortzahlungen. Aber auch für Angestellte in der privaten Krankenversicherung ist das Krankentagegeld sinnvoll. Beamte sind auf eine Krankentagegeldversicherung hingegen nicht unbedingt angewiesen, sie erhalten unbegrenzt Heilfürsorge im Krankheitsfall.
Versicherungsbedingungen
Um eine Krankentagegeldversicherung abschließen zu können, müssen Antragssteller zunächst gewisse Bedingungen erfüllen. Grundsätzlich können nur Einzelpersonen in einer Krankentagegeldversicherung versichert werden. Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern ist nicht möglich. Versichern können sich alle Personen zwischen 16 und 65 Jahren deren ständiger Wohnsitz sich in der Bundesrepublik Deutschland befindet. Der Versicherungsvertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen, verlängert sich jedoch stillschweigend, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Leistungen im Krankheitsfall
Schließt eine Person eine Krankentagegeldversicherung ab, so wird ihm im Krankheitsfall ein Tagegeld ausgeschüttet, das er zuvor mit seinem Versicherer vereinbart hat. Für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte gelten hierfür unterschiedliche Bedingungen: Arbeitnehmer haben erst im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung Anspruch auf das Krankentagegeld. Selbstständige und Freiberufler können das Tagegeld hingegen unmittelbar ab dem Tag des Dienstausfalls erhalten.
Selbstständige und Freiberufler entscheiden jedoch vollkommen selbstständig, ab welchem Zeitpunkt sie das Tagegeld ausgezahlt bekommen möchten. Dieser Zeitraum wird auch als Karenzzeit bezeichnet. Die Versicherten haben auch die Möglichkeit die Karenzzeit zu staffeln, das heißt sie erhalten zum Beispiel zum 22. Tag 50 Euro und ab dem 43. Tag 100 Euro täglich. Grundsätzlich gilt auch: Je später die Zahlung des Tagegelds einsetzt, desto geringer fallen die Beiträge aus.
Die Zahlung des Krankentagegeldes erfolgt unbegrenzt und endet erst mit dem Ende der Dienstunfähigkeit oder bei Feststellung der Berufsunfähigkeit. Die Höhe des Krankentagegeldes wird bei Vertragsabschluss selbstständig vom Versicherungsnehmer bestimmt. Bedingung ist jedoch, dass das Tagegeld nicht über dem aktuellen Einkommen liegt. Verändert sich das Einkommen, so hat der Versicherte jederzeit die Möglichkeit das Krankentagegeld an die neuen Verhältnisse anzupassen. In aktuellen Testurteilen können die Vorzüge der Krankentagegeldversicherung in Erfahrung gebracht werden.
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