Macht eine private Krankenversicherung für Kinder Sinn? PDF Drucken E-Mail
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Seit dem Beschluss zur Gesundheitsreform ist die Krankenversicherung zur Pflichtversicherung für alle Bürger geworden.
Über 90% der Menschen sind in Deutschland Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).


Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, so können die Kinder in der beitragsfreien Familienversicherung gesetzlich versichert werden, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die in 2009 bei 48.600 EUR Jahreseinkommen liegt. In der GKV sind die Leistungen nach einem einheitlichen Leistungskatalog festgelegt. Er ist für alle GKV bindend. Oft ist bei den Leistungen nur Basisversorgung mit Zuzahlungen abgesichert. Bestimmte Leistungen, wie Brille oder teuerer Zahnersatz, sind dabei nicht eingeschlossen.

Für Kinder beinhaltet der Leistungskatalog in den GKV wesentlich andere und oft zusätzliche Leistungen. Das Leistungsspektrum ist wesentlich größer. Fast alle Zuzahlungen fallen weg und auch bestimmte Sonderleistungen, wie Brille oder Zahnspangen usw., sind in den Versicherungsleistungen eingeschlossen. Versichert sind auch alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Beim Aufenthalt im Krankenhaus bieten viele Kliniken im Rahmen der Kassenleistungen auch den Aufenthalt eines Elternteiles im Krankenzimmer des Kleinkindes mit an. 

Wenn das manchen Eltern nicht reicht, kann zusätzlich eine private Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen werden. Auch Krankentagegeld für einen Elternteil ist zusätzlich versicherbar. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist im Normalfall bei einer betragsfreien Mitversicherung der Kinder in der GKV wenig sinnvoll. Trotzdem kann es in bestimmten Gebieten beim Kinderarzt zu langen Wartezeiten kommen, weil es zu wenige gibt und der Kassenpatient hier länger warten muss. Wenn sich diese Tendenz fortsetzt, muss der Kassenpatient eine eventuelle Krankenzusatzversicherung für die Kinder prüfen. Bei Reisen in das Ausland, auch innerhalb der EU, sollten nicht nur die Eltern eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen. Sie ist genauso wichtig für die Kinder.

Der Umfang der Leistungen, Möglichkeiten und Versorgung der Patienten ist in der PKV sind wesentlich größer. Die gewünschten Leistungen bestimmt der Privatpatient. Er kann von normaler Basisversorgung mit Beteiligung bis zu Sonderbehandlungen ohne Zuzahlungen alles bekommen. Eine betragsfreie Mitversicherung für die Kinder, wie in der GKV, gibt es bei den PKV nicht. Jeder Versicherungsnehmer muss sich selbst versichern und auch eigene Beträge zahlen. Die Versicherungsleistungen können in jedem Vertrag unterschiedlich abgeschlossen werden.

Ein wesentliches Kriterium für die Beitragshöhe sind das Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Probleme. Da Kinder ein geringeres Eintrittsalter als die Eltern haben und in der Regel auch noch keine gesundheitlichen Probleme bestehen, ist der Beitrag bei gleichen Leistungen im Vergleich zu den Erwachsenen wesentlich geringer.

Trotzdem wird in besser verdienenden Familien oft eine gemischte Wahl bei der Krankenversicherung getroffen. Der Hauptverdiener wird Privatpatient und der andere Partner bleibt in der GKV. Wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, müssen auch die Kinder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden – liegt das Einkommen des Hauptverdieners hingegen unter dieser Grenze, können die Kinder beitragsfrei gesetzlich versichert werden. Eventuelle Leistungsunterschiede der GKV zur PKV, die nicht gewünscht werden, können über den Abschluss von Krankenzusatzversicherungen im Wesentlichen ausgeglichen werden.