Eine freiwillige Krankenversicherung gibt es nicht mehr. Seit 1. April 2007 besteht für alle, die dem GKV-System zuzuordnen sind, eine Versicherungspflicht. Die Versicherten, die dem PKV-System zuzuordnen sind, und längere Zeit nicht versichert waren, können sich seit dem 1. Juli 2007 wieder privat versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif (ab 1. Januar 2009 Wechsel in den Basistarif) zu verbesserten Bedingungen (Sicherstellung der Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge).
Vor der Gesundheitsreform war es so, dass man sich in der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern konnte – oder auch ganz ohne Versicherungsschutz leben konnte. Die Versicherungspflicht entfiel beispielsweise dann, wenn das Einkommen der gesetzlich Versicherten den Betrag von 48.150 Euro im Jahr (Versicherungspflichtgrenze 2008) überstieg. Ein anderer Grund konnte sein, dass bei Studenten beispielsweise die Familienversicherung endete.
| Freiwillige Krankenversicherung? |
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.Gibt es die freiwillige Krankenversicherung?Die freiwillig Versicherten hatten einen Anspruch auf dieselben Leistungen, die auch den pflichtversicherten Mitgliedern der Krankenkasse zustehen. Und auch wer keine Versicherung hatte, wurde behandelt. Die Kosten wurden dann auf die Allgemeinheit umgelegt. |








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