Krankenversicherung für Unternehmer PDF Drucken E-Mail
(0 - user rating)

.

Unternehmer gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Freiberufler bzw. selbstständig Berufstätige und können deshalb frei entscheiden, ob sie eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen möchten. Betroffene Personen sollten diese Entscheidung maßgeblich von deren Lebensumständen, Risiken und persönlichen Ansprüchen abhängig machen, denn dieser benötigt in jedem Fall eine sehr gute, ihm angepasste Krankenversicherung, da für selbstständige Unternehmer ein ausgezeichneter Gesundheitszustand maßgeblich für die berufliche Existenz sein kann.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Unternehmer können sich zwar von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, jedoch besteht für diese auch die Möglichkeit eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung einzugehen. Hierfür gestalten sich die Beiträge einheitlich in einer Höhe von 15,5 Prozent des Bruttogehaltes. Ab einer Bemessungsgrenze des hypothetischen Einkommens von 44.550 Euro gestalten sich die Beiträge konstant. Sie können selbst dann nicht mehr steigen, wenn das reale Einkommen die genannte Bemessungsgrenze überschreitet. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung wird staatlich reglementiert, daher fällt er eher gering aus und kann nicht individuell an den einzelnen Versicherten angepasst werden. In der gesetzlichen Vorsorge besteht die Möglichkeit Kinder und unter Umständen Ehepartner im Rahmen einer Familienversicherung kostenlos mitzuversichern.

 

Private Krankenversicherung

 

Da Unternehmer zu der Berufsgruppe der Freiberufler zählen, können sie sich ohne weiteres von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, sofern sie dafür einen rechtsgültigen Antrag stellen. Diese Befreiung ist jedoch unwiderruflich, sofern sich die berufliche oder finanzielle Situation nicht grundlegend ändert. Die privaten Krankenversicherungen bieten Unternehmern eine Bandbreite von Sondertarifen an, welche an deren besondere berufliche Bedürfnisse angepasst sind.

Die Versicherungsprämien der privaten Krankenversicherung sind abhängig von Alter, Geschlecht, Tarifkombination und Gesundheitszustand des Versicherten, dieser hat hierfür eine Gesundheitsprüfung abzulegen. Dafür sind die Leistungen keinen staatlichen Einflüssen unterlegen, sodass sie immer individuell an den Versicherungsnehmer und dessen Lebensumstände sowie Wünsche angepasst werden. In der privaten Krankenversicherung ist es nicht möglich Kinder bzw. Ehegatten kostenfrei mitzuversichern, hier muss jeder Angehörige eigene Prämien zahlen.

 

Zusatzversicherung

 

Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen in den letzten Jahren immer weiter gekürzt wurde, entstehen für die Versicherten in bestimmten medizinischen Fachbereichen dementsprechend große Leistungslücken, durch welche mitunter große Eigenleistungen fällig werden. Um jenen Leistungsverlust auszugleichen, haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit eine Zusatzversicherung abzuschließen, durch welche etliche ärztliche Behandlungen zuzüglich abgesichert werden. Versicherungsnehmer können hierfür die jeweiligen Krankenzusatzversicherungen bei privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen eingehen und damit einen mit der privaten Krankenvollversicherung vergleichbaren Versicherungsschutz erhalten, durch welchen auch Sonderbehandlungen, wie z.B. alternative Heilmethoden finanziell abgesichert werden können.