Krankenversicherung für Studenten PDF Drucken E-Mail
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Studenten sind grundsätzlich in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Dies ist auch der Grund, warum bei der Immatrikulation an der Universität ein Nachweis über den persönlichen Krankenversicherungsschutz verlangt wird. Die Wahl, ob der Student sich privat oder gesetzlich versichern lassen sollte, hängt entscheidend von dessen persönlicher Lebenssituation und Zukunftsplanung ab.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Sind beide Elternteile des Studierenden gesetzlich versichert, so besteht für ihn die Möglichkeit, sich kostenfrei mitversichern zu lassen (Familienversicherung).

Für die Familienversicherung gelten folgende Regelungen:

  • Die Altersgrenze beträgt 25 Jahre und kann evtl. durch den Wehr- und Zivildienst bzw. eine Schwangerschaft verlängert werden
  • Die Einkommensgrenze beträgt 400,00 Euro monatlich (z.B. Erbe, Waisenrente)
  • Die Gehaltsgrenze (z.B. durch Nebenjob) beträgt 400,01 bis 800,00 Euro monatlich
  • Familienversicherung gilt bis zum 14. Fachsemester, in dem man maximal 30 Jahre alt sein darf
  • Die Eltern dürfen jeweils nicht mehr als monatlich 4.125,00 Euro brutto verdienen

Ist ein Elternteil privat und das andere gesetzlich versichert, kann sich der Student nur kostenlos mitversichern lassen, sofern das privat versicherte Mitglied, weniger als das gesetzlich versicherte und nicht mehr als 4.125,00 Euro monatlich verdient.

Wer sich nicht bei seinen Eltern mitversichern lassen kann, besitzt die Möglichkeit, bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Studententarif abzuschließen, dessen Kosten sich auf rund 55,55 Euro monatlich belaufen. Auch hierfür darf man das 30. Lebensjahr und das 14. Fachsemester nicht überschritten haben. Studenten, die diese Bedingungen nicht mehr erfüllen können, müssen sich selbständig durch einen separaten Versicherungsvertrag mit normalen Beiträgen versichern. Übergangsweise bieten die meisten gesetzlichen Krankenkassen für maximal sechs Monate einen günstigen Überbrückungstarif, den sogenannten „Examenstarif“ an.

 

Private Krankenversicherung

 

Studenten gehören zu der Gruppe von Personen in Deutschland, die sich in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen dürfen. Die Private ist vor allem den Hochschülern zu empfehlen, die sich auch nach dem Studium weiterhin privat versichern lassen möchten (v.a. Jura-Studenten, Medizinstudenten). Als Akademiker haben sie die Möglichkeit sich nach Abschluss des Studiums zu einem günstigen Tarif weiter versichern zu lassen. Die Beitragsprämien einer privaten Krankenversicherung für Studenten berechnen sich durch das Eintrittsalter, das Geschlecht, den Tarif und den Gesundheitszustand des Versicherten.

Studenten, deren Eltern auch privat versichert sind, können sich über diese mitversichern lassen und bis zum Beginn des 28. Lebensjahr dort verbleiben. Zusätzlich darf das monatliche Einkommen 640,00 Euro nicht übersteigen. Wer eine private studentische Krankenversicherung, unabhängig von seinen Eltern abschließt, darf dies bis zum Ende seines 35. Lebensjahres, unabhängig von den absolvierten Semestern tun. Häufig ist das Leistungsspektrum einer privaten Krankenversicherung höher, als das einer gesetzlichen Versicherung und zudem individueller auf den Versicherten zugeschnitten.

Um sich privat krankenversichern zu können, muss sich der Student von der Versicherungspflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Diese Befreiung ist allerdings nur in den ersten drei Monaten nach der Immatrikulation möglich und unwiderruflich. Während des Studiums ist es danach nicht mehr möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Außerdem sollte man darauf achten, dass, sofern die Kindergeldberechtigung entfällt (Grund: Student ist älter als 25 oder verdient mehr als 400 monatlich), der Staat die Zuschüsse zu den Krankheitskosten verweigert und die Versicherungsbeiträge dadurch erheblich höher, als bei einer gesetzlichen Krankenkasse ausfallen können.

 

Zusatzversicherungen

 

Eine Zusatzversicherung ist immer dann notwendig, wenn die Leistungen der gesetzlichen Kasse keinen ausreichenden Schutz bieten. In Zeiten verschuldeter öffentlicher Haushalte werden die regulären Leistungen der Kassen daher immer weiter gekürzt. Für Studenten, die einige Zeit im Ausland verbringen, ist zumindest der Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen nicht ausreichend. Zusatzversicherungen für einen Reisekrankenschutz können schon für wenige Euro abgeschlossen werden. Gleichzeitig erspart man sich im Ernstfall sehr hohe Behandlungskosten im Ausland. Andere Zusatzversicherungen für junge und überwiegend gesunde Menschen sind eine Brillenversicherung oder eine Zahnersatzversicherung. Wer Geld sparen möchte, sollte sich die Tarife der einzelnen Versicherer genau anschauen. Eine Zahnzusatzversicherung kann zwischen zwei und 50 Euro oder auch mehr kosten. Wichtig ist daher eine genaue Auswahl der Leistungen.