Krankenversicherung für Steuerberater PDF Drucken E-Mail
(0 - user rating)

.

Das Berufsfeld der Steuerberater zählt zum Bereich der Freiberufler. Sie waren ursprünglich von der Pflicht zur Krankenversicherung befreit. Doch durch die Verabschiedung der Gesundheitsreform 2007 und der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 besteht die Pflicht zum Krankenversicherungsschutz für Freiberufler und Selbständige.

Wer bereits versichert war, muss in das Versicherungssystem zurückkehren, in dem vorher eine Krankenversicherung bestand. Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, kann zwar zurück in seine Krankenkasse, muss jedoch die Beiträge rückwirkend zum 01. April 2007 zahlen. Diese Rückzahlungen entfallen für diejenigen, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Personen, die vorher gar nicht krankenversichert waren, haben die freie Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung – unabhängig vom Einkommen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Selbstständige, die gesetzlich versichert sind, gelten als freiwillig versichert, da sie nicht zwingend in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten müssen. Generell besteht keine Pflicht sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern zu lassen. Die Beiträge von derzeit 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens bemessen sich nach dem Einkommen. Gerade bei jungen Existenzgründern sind die Einnahmen zu Beginn noch nicht so hoch, sodass zunächst oft die gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ist. Mit steigenden Einnahmen steigen die Beiträge entsprechend.

Da die Leistungen staatlich festgelegt sind, lassen sie sich nicht erweitern. Wer sich erst selbstständig machen möchte, muss jedoch mindestens in den letzten fünf Jahren für 24 Monate oder kurz vor dem Ausstieg ohne Unterbrechung zwölf Monate versichert gewesen sein, um den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung zu erlangen.

Ein großes Plus der gesetzlichen Krankenversicherung ist die kostenfreie Mitversicherung für Mann bzw. Frau und Kinder. Dies geschieht im Rahmen einer Familienversicherung.

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich, wenn die Person bereits mindestens 18 Monate freiwillig versichert ist. Es gilt dabei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Genauso ist es möglich, nach einer Beitragserhöhung die Krankenkasse zu wechseln. Jedoch darf erst zwei Monate nach Eintritt der Erhöhung gewechselt werden, dann auch ohne 18 Monate dort versichert gewesen zu sein.

 

Private Krankenversicherung

 

Freiberuflichen Steuerberatern steht unabhängig vom Einkommen die Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung frei. Somit kann ohne große Hindernisse eine private Krankenversicherung erworben werden, sofern diese die Person annimmt. Um den gesundheitlichen Zustand des Versicherungsanwärters zu klären, wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Wichtig ist außerdem, sich bei Eintritt in die private Krankenversicherung von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass es spezielle Tarife gibt, die genau auf den Versicherungsnehmer angepasst werden können. Es kann bei einigen Versicherern auftreten, dass es Gruppentarife gibt, unter anderem auch für Steuerberater, die dabei mit bestimmten Verbänden und Kammern arbeiten. Jedoch sollte genau geprüft werden, ob sich so ein Tarif auch tatsächlich lohnt. Auch für Berufseinsteiger gibt es vereinzelt günstigere Tarife. Die Beiträge variieren somit je nach Tarif. Weitere Aspekte sind das Alter, das Geschlecht und auch der gesundheitliche Zustand, der bei der Gesundheitsprüfung kontrolliert wird.

 

Zusatzversicherungen

 

Für gesetzlich Versicherte, denen die angebotenen Leistungen nicht genügen, bietet sich die Möglichkeit private Zusatzversicherungen abzuschließen. Somit entsteht eine Mischung aus gesetzlichem und privatem Versicherungsschutz. Durch diese Zusatzleistungen kann das Niveau einer privaten Vollversicherung erreicht werden. Besonders durch die in den letzten Jahren vorgenommenen Leistungskürzungen und Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet sich hier eine sehr gute Möglichkeit der Aufwertung des Gesundheitsschutzes.