Krankenversicherung für Schüler PDF Drucken E-Mail
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Immer wieder stellen sich Eltern die Frage, wie man Schüler versichern sollte. Dabei sind sich viele Familien oft im Unklaren darüber, ob sie ihr Kind kostenfrei mitversichern lassen können oder welcher Tarif der Krankenversicherung der günstigste für den Schüler ist. Daher ist es notwendig sich umfassend informieren und beraten zu lassen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Kinder, deren Eltern gesetzlich versichert sind, können sich durch eine Familienversicherung kostenlos ebenso in dieser Krankenkasse mitversichern lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der Schüler unverheiratet ist, das 25. Lebensjahr nicht überschritten hat (zuzüglich des geleisteten Wehr- bzw. Ersatzdienstes) und im Monat nicht mehr als 400,00 Euro verdient oder Einkünfte über dieser Grenze verzeichnet (z.B. durch ein Erbe, Waisenrente).

Ist ein Elternteil gesetzlich versichert und eines privat, so kann sich der Schüler nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern lassen. Das privat versicherte Elternteil darf das Einkommen des gesetzlich krankenversicherten Elternteiles und ein monatliches Bruttogehalt von 4.125,00 Euro nicht überschreiten.

Sollte sich der Versicherte nach dem 25. Lebensjahr noch für eine schulische Ausbildung entscheiden (z.B. Erzieher-Ausbildung, Abitur nachholen) so kann er leider nicht mehr kostenlos bei seinen Eltern mitversichert werden, sondern muss einen eigenständigen Versicherungsvertrag abschließen und somit auch selbständig die Krankenkassenbeiträge zahlen. Ist man jedoch offiziell bei einer Schule angemeldet, so besteht bei den meisten Versicherungen die Möglichkeit, einen Schülertarif abzuschließen.

 

Private Krankenversicherung

 

Haben sich beide Elternteile durch ein privates Krankenversicherungsunternehmen versichern lassen, so kann der Schüler über seine Eltern bei demselben Unternehmen Mitglied werden. Jedoch ist es innerhalb einer privaten Krankenversicherung nicht möglich, sich kostenfrei mitversichern zu lassen. Der Schüler benötigt also einen eigenen Versicherungsvertrag und muss zudem einen eigenen Beitrag zahlen.

Schüler, die sich privat versichern lassen wollen, müssen sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Die Prämien richten sich je nach Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Leistungsumfang. Geschlecht und Einkommen spielen hingegen keine Rolle.

Dem Versicherten sollte bewusst sein, dass bei einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenkasse, um sich privat versichern zu lassen, eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr ohne weiteres möglich ist.

 

Zusatzversicherung

 

Da die meisten Schüler über wenig oder gar kein Einkommen verfügen, sind sie in der gesetzlichen Kasse der Eltern kostenfrei familienversichert. Doch gerade für junge Menschen kann der gesetzliche Versicherungsschutz an seine Grenzen stoßen. Dann können private Zusatzversicherungen diesen Bedarf decken. Schüler, die z.B. eine längere Zeit im Ausland verbringen, sollten den gesetzlichen Versicherungsschutz ausweiten, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Hier gilt es zwischen Auslandskrankenversicherungen (z.B. für Au-Pairs oder im Schüleraustausch) und Reiseversicherungen (Urlaubsreisen) zu unterscheiden – je nach Aufenthaltsdauer.