Krankenversicherung für Lehrer PDF Drucken E-Mail
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Der Beruf des Lehrers unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern genießen Lehrer Beamtenstatus, in anderen sind sie Angestellte des öffentlichen Dienstes. Lehrer an privaten Schulen sind oft Angestellte.

Verbeamtete Lehrer haben die Wahl sich privat oder gesetzlich krankenversichern zu lassen. Viele entscheiden sich für die private Krankenversorgung, da sie als Beamte über einen sogenannten Beihilfeanspruch verfügen. Das heißt, der Bund hat den Lehrern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Im Krankheitsfall bedeutet dies, dass ein Teil der entstehenden Kosten vom Arbeitgeber übernommen wird. Um die Abdeckung des anderen Teils muss sich der Lehrer selbst bemühen. Dies kann beispielsweise in Form der privaten aber auch in Form der gesetzlichen Krankenversicherung geschehen.

Gut überlegt werden sollte im Vorfeld der richtige Versicherungsbeginn, die prozentuale Höhe des Beihilfeanspruches und wie es beispielsweise nach dem Referendariat mit der Versicherung weitergeht.

Lehrer, die nicht den Beamtenstatus innehaben, müssen sich in der Regel gesetzlich versichern lassen. Allerdings gibt es auch dort unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit sich privat versichern zu lassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Höhe des Gehaltes die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Einen Beihilfeanspruch haben angestellte Lehrer allerdings nicht. Dies betrifft auch Lehrer an Privatschulen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Lehrer, die gleichzeitig Beamte sind und sich gegen eine private Krankenversicherung entschieden haben, haben ebenfalls die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Die Entscheidung sollte allerdings gut durchdacht sein. Verzichtet man als Lehrer auf die private Krankenversicherung, so entfallen beispielsweise auch die im Beamtengesetz festgelegten 50 Prozent Beihilfe. Andererseits können über die gesetzliche Krankenkasse Familienangehörige kostenlos mitversichert werden. Die Leistungen der Krankenkasse sind dabei gesetzlich vorgeschrieben, können also nicht durch den einzelnen Versicherten eingeschränkt oder ausgeweitet werden.

Aktuell ist durch freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Kassen ein Einheitsbetrag von 15,5 des Bruttoeinkommens zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt hierbei 44.550 Euro. Ab dem Überschreiten dieser Grenze bleiben die Beiträge identisch.

 

Private Krankenversicherung

 

Neben den verbeamteten Lehrern können auch angestellte Lehrer, die die Versicherungspflichtgrenze erreichen, die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und sich privat versichern lassen. Sie haben dann allerdings nicht den Beihilfeanspruch des Bundes in Höhe der Kosten. Hier muss der Arbeitgeber 50 Prozent der Kosten bei Krankheit zahlen.

Die an die private Kasse zu zahlenden Beiträge sind einkommensabhängig. Weiterhin berechnen sie sich je nach Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitzustand und den persönlichen Risikofaktoren des Einzelnen. Letztere werden durch eine spezielle Gesundheitsprüfung ermittelt.

Die durch die private Krankenversicherung angebotenen Leistungen sind vielfältig und können individuell an den Versicherten angepasst werden. Je nach gewähltem Leistungstarif können auch die zu zahlenden Versicherungsprämien in ihrer Höhe stark schwanken.

 

Zusatzversicherungen

 

Die im Rahmen der Zusatzversicherungen, als Erweiterung der gesetzlichen Krankenversicherung, angebotenen Leistungen beziehen sich zum Beispiel auf durch Erkrankung hervorgerufene Arbeitsunfähigkeit. Des Weiteren bekommt man Tagegeld bei Krankenhausaufenthalten und Unterstützung bei Arbeitsunfällen.