Krankenversicherung für Ingenieure PDF Drucken E-Mail
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Seit dem 01. Januar 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass kein deutscher Bürger mehr ohne Gesundheitsschutz sein darf.

Ingenieure stellen die Berufsgruppe mit dem größten Anteil an Erfindungen dar und sind an der Entwicklung von Systemen beteiligt. Ihr Einsatzbereich in der Wirtschaft ist sehr vielfältig und erfordert so auch einen umfassenden Gesundheitsschutz.

Bei Ingenieuren wird zwischen den angestellten und den selbstständigen Ingenieuren unterschieden. Angestellte Personen unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht mit der Möglichkeit, durch das mehrjährige Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die private Krankenversicherung zu wechseln. Freiberuflich arbeitende Ingenieure dürfen unabhängig vom Verdienst entweder in die gesetzliche oder die private Krankenversicherung eintreten.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Ingenieure, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, unterliegen der gesetzlichen Versicherungspflicht und müssen in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben, sofern sie nicht die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Bei freiberuflich arbeitenden Personen läuft die gesetzliche Krankenversicherung als freiwillige Versicherung weiter.

Gesetzlich Versicherte müssen mit einem staatlich vorgeschriebenen, allgemeingültigen Leistungskatalog leben. Es finden keine individuellen Angleichungen statt. Der positive Aspekt ist die Familienversicherung, die dem Versicherten ermöglicht die Familienangehörigen in der Regel kostenfrei mitzuversichern.

Die Beiträge sind mit der Einrichtung des Gesundheitsfonds zum 01. Januar 2009 einheitlich festgesetzt worden. Derzeit liegen sie bei 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Entsprechend des Verdienstes sind die zu zahlenden Eurobeträge je nach Einkommen für jeden Versicherten unterschiedlich.

 

Private Krankenversicherung

 

Ingenieure, die sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen möchten, müssen sich zunächst von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die Bedingung ist, dass sie entweder freiberuflich tätig sind oder ein Gehalt von mindestens 49.500 Euro jährlich beziehen.

Bei einigen privaten Versicherungsunternehmen gibt es spezielle Tarife für Ingenieure. Sie bieten besondere Konditionen an, sind leistungsorientiert und auf das Berufsfeld und seine gesundheitlichen Gefahren abgestimmt.

Der zu zahlende Beitrag setzt sich aus vielen Faktoren zusammen: Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungspaket. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle. In dem ausgewählten Tarif sind die individuellen Leistungswünsche festgehalten und bieten einen optimalen Gesundheitsschutz.

 

Zusatzversicherungen

 

Bei privat versicherten Ingenieuren gibt es viele Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Festlegungen nicht enthalten sind. Da es einige Ingenieure gibt, die auf diese Vorteile nicht verzichten wollen, empfehlen sich Zusatzkrankenversicherungen. Dadurch erfolgt eine individuelle Anpassung der Leistungen zusätzlich zu den gesetzlich zugesicherten Leistungen.

So kann der Gesundheitsschutz auf die Berufs- und Gesundheitsrisiken der Person angepasst werden und bietet eine bessere und umfassendere Sicherheit. Gerade Selbstständige verdienen in der Regel kein Geld, wenn sie krank werden. Die gesetzliche Krankenversicherung sichert einen finanziellen Ausgleich nur unter bestimmten Bedingungen. Eine Krankentagegeldversicherung bietet in dem Fall eine gute Absicherung, um nicht zu hohe Ausfälle verzeichnen zu müssen.