| Krankenversicherung für Geschäftsführer |
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.Geschäftsführer tragen in ihrem beruflichen Alltag eine spezielle Verantwortung, beispielsweise für Arbeitnehmer oder für den Erfolg des eigenen Unternehmens. Das gesundheitliche Wohlergehen ist von wesentlicher Bedeutung, denn nur so kann der Unternehmer den Erwartungen und Aufgaben seines Berufes gerecht werden und somit seine Existenz schützen. Hierfür ist ein guter Krankenversicherungsschutz sehr wichtig, denn dieser garantiert dem Versicherungsnehmer im Falle der Erkrankung eine optimale finanzielle Absicherung für jegliche Behandlungsmethoden, die zu einer raschen bzw. wirksamen Genesung beitragen. Geschäftsführer gelten als Freiberufler und haben deshalb das Privileg, unabhängig von deren Einkommen sich zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Welche Versicherungsart vorteilhaft ist, hängt meist von der Familiensituation, den eigenen Ansprüchen und finanziellen Mitteln ab.
Gesetzliche Krankenversicherung
Unternehmer sind grundsätzlich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit und können problemlos in die private Krankenversicherung einsteigen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Die Beiträge der gesetzlichen Vorsorge sind staatlich reglementiert und einheitlich. Somit muss jeder Versicherungsnehmer Versicherungsprämien in der Höhe von 15,5 Prozent seines Bruttoeinkommens aufwenden. Ab einer Einkommensgrenze von 44.550 Euro jährlich (Beitragsbemessungsgrenze) sind die Beiträge konstant und können nicht mehr steigen, selbst wenn das eigentliche Einkommen des Geschäftsführers höher ausfällt. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen unterliegt staatlichen Auflagen, er kann deshalb nicht individuell an jeden Versicherten angepasst werden und fällt relativ gering aus. Hingegen ist es möglich Kinder kostenlos in der staatlichen Krankenvorsorge mit zu versichern, nämlich innerhalb der sogenannten Familienversicherung.
Private Krankenversicherung
Geschäftsführer können sich mithilfe eines rechtmäßigen Antrages von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Freistellung ist jedoch unwiderruflich, sofern sich der berufliche Status oder das Einkommen nicht verändern. Für selbstständige Unternehmer bieten die privaten Krankenversicherungen Spezialtarife an, die genau auf deren berufliche Risiken und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Beiträge hierfür gestalten sich einkommensunabhängig, jedoch richten sie sich nach Alter, Geschlecht, Tarif und Gesundheitszustand des Versicherten, wofür dieser vor Eintritt in die Versicherung eine Gesundheitsprüfung zu absolvieren hat. Leistungen werden in der privaten Krankenversicherungen immer individuell an den Versicherungsnehmer angeglichen, wodurch dieser, abhängig von dessen Bedürfnissen, Wünschen und Ansprüchen einen speziellen Versicherungsschutz erhält. Jedoch besteht in der privaten Vorsorge keine Möglichkeit der Familienversicherung, Kinder müssen somit separat mit einem eigenen Versicherungsvertrag Mitglied werden und sind deshalb auch beitragspflichtig.
Zusatzversicherungen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist ständigen staatlichen, politischen und wirtschaftlichen Einflüsse unterlegen, wodurch dieser in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt wurde. Um die Leistungslücken der gesetzlichen Vorsorge zu füllen, können Versicherungsnehmer bei privaten und gesetzlichen Versicherungsunternehmen Krankenzusatzversicherungen abschließen. Diese bieten einen vergleichbaren Versicherungskomfort wie eine private Krankenversicherung und gewährleisten dem Versicherten, je nach Tarif eine finanzielle Absicherung für bestimmte medizinische Fachbereiche, z.B. für den Bereich der Zahnmedizin oder alternative Heilmethoden.
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