Krankenversicherung für Beamte PDF Drucken E-Mail
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Für Beamte (auch im Ruhestand) und Beamtenanwärter bestehen spezielle Regelungen für die Krankenversicherung. Jene erhalten keine Zuschüsse durch den Arbeitgeber, sondern sind beihilfeberechtigt. Das bedeutet, der Arbeitgeber ist im Rahmen der Fürsorgepflicht angehalten, einen Teil der Kosten zu übernehmen, die für die medizinische Versorgung angefallen sind. Beamte und deren unmittelbaren Angehörigen haben prinzipiell Anspruch auf 50 bis 80 Prozent Beihilfe. Dies ist aber je nach Familienstand und Bundesland unterschiedlich geregelt. Die über die Beihilfe hinaus anfallenden Kosten müssen durch eine entsprechende Krankenversicherung abgedeckt werden.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht pflichtversichert und können unabhängig vom Einkommen frei darüber verfügen, ob sie sich privat krankenversichern lassen wollen. Es besteht aber auch die Möglichkeit freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind einheitlich. Momentan muss jeder Versicherungskunde 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen. Der Beitragshöchstsatz kann in der gesetzlichen Krankenversicherung maximal 15,5 Prozent von einem bemessenden Einkommen von 44.550 Euro jährlich betragen.

Beamte sind verpflichtet diesen Höchstsatz zu zahlen. Grund dafür ist die Tatsache, dass sich in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge nicht nach dem Versicherungsbedarf, sondern nach dem Einkommen richten. Die Beihilfeansprüche und Beihilfebemessungssätze bleiben im wesentlichen unberücksichtigt, da die gesetzliche Krankenversicherung die meisten Kosten einer medizinischen Leistung erstattet. Desweiteren haben Beamte durch die Berechtigung zur Beihilfe auch keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu der Krankenversicherung, wie es bei Angestellten üblich ist. Diese Berufsgruppe muss also in der gesetzlichen Krankenversicherung den gesamten Beitrag zahlen, obwohl ihm durch die Beihilfeberechtigung eine finanzielle Unterstützung von mindesten 50 Prozent zu den Behandlungskosten zustehen würde.

 

Private Krankenversicherung

 

Da Beamte Beihilfeberechtigte sind, müssen sie in der privaten Krankenversicherung nur eine Teilversicherung abschließen, denn deren Arbeitgeber trägt einen Teil der anfallenden medizinischen Behandlungskosten. Viele private Krankenversicherungen bieten hierfür spezielle Beihilfstarife für Beamte mit günstigen Prämien an. Durch diese Art der Versicherung sind Personen mit Beamtenstatus in der Lage, die zusätzlichen medizinischen Kosten, abzüglich der Beihilfe, zu versichern. Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, muss sich der Beamte von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Diese Befreiung ist hingegen unwiderruflich.

Zur Berechnung der Versicherungsbeiträge werden in der privaten Krankenversicherung Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand, nicht aber das Einkommen zu Grunde gelegt. Der Versicherungsschutz und die entsprechenden Beiträge werden innerhalb der privaten Krankenversicherung genau an die Ansprüche des Beamten, unter Berücksichtigung der Beamtenhilfe zugeschnitten. Meist setzt sich die Gewährung der Behandlungskosten zu 50 Prozent aus der Beihilfe und zu 50 Prozent aus der Krankenversicherung zusammen. Die genaue Höhe der Beihilfe legt der Dienstherr fest oder ist durch Rechtsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften bestimmt.

 

Zusatzversicherungen

 

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte sind, wie andere gesetzlich Versicherte auch, immer häufiger von Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. In der vergangenen Zeit ist der Leistungskatalog der Krankenkassen kontinuierlich durch die Bundesregierung beschränkt worden um die Kosten im Gesundheitssystem zu senken. Folglich werden immer weniger Leistungen für den Versicherungsnehmer gewährt, der dadurch zu hohen eigenen finanziellen Aufwendungen verpflichtet ist. Zudem sind die Leistungen allgemein genormt und kaum an die Berufsrisiken und Ansprüche eines Beamten angepasst.

Um dem gesetzlich Versicherten jedoch einen ähnlichen Versicherungskomfort wie in der privaten Krankenversicherung zu ermöglichen, bieten sowohl private als auch gesetzliche Anbieter diverse Krankenzusatzversicherungen an, die den grundsätzlichen Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich erweitern. Die Zusatztarife garantieren die nahezu vollständige Übernahme der Kosten im versicherten Bereich (zum Beispiel im Bereich der Sehhilfe) und schaffen damit für die Betroffenen bei Erkrankung eine umfassende Sicherheit. Zudem können, je nach Tarif, Vorteile genossen werden, die zuvor nur in der privaten Krankenversicherung vorhanden waren, wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder verkürzte Wartezeiten beim Hausarzt.