| Krankenversicherung für Auszubildende |
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.Eine Krankenversicherung dient dazu, den Auszubildenden abzusichern, sofern dieser krank wird. Sie gewährleistet die Zahlung der Behandlungskosten sowie Lohnersatzleistungen, sobald eine längere Berufsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung auftritt. Eine Krankenversicherung ist somit existentiell notwendig. Mit Beginn der Ausbildung wird jedes Anrecht auf die Familienversicherung hinfällig und der Versicherte hat sich um einen eigenen Versicherungsschutz zu bemühen. Hierfür hat der Auszubildende das Recht, eine Krankenversicherung seiner Vorzüge zu wählen – selbst wenn dem Unternehmen eine Betriebskrankenversicherung untersteht. Der Auszubildende ist vollwertiges Mitglied in der Krankenversicherung und hat dementsprechend Anspruch auf den vollständigen Leistungskatalog der jeweiligen Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
Auszubildende sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die betroffene Person hat 14 Tage nach Ausbildungsbeginn Zeit, die Wahl einer Krankenkasse zu treffen. Wird diese Frist nicht eingehalten so wird der Auszubildende automatisch bei der bisherigen Krankenversicherung weiterversichert. Bei einem Gehalt von weniger als 325,00 Euro brutto ist der Arbeitgeber verpflichtet den vollständigen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für den Auszubildenden zu tragen. Verdient der Azubi hingegen mehr als 325,00 Euro monatlich, so werden die Versicherungsprämien zu 50 Prozent vom Arbeitgeber und zu 50 Prozent vom Auszubildenden gezahlt. Die allgemeinen Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind staatlich festgelegt und betragen 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens jedes Versicherten. Die Beiträge richten sich somit nach dem Einkommen, nicht aber nach Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind allgemein durch den Staat bestimmt und können deshalb kaum individuell an den Versicherungsnehmer angepasst werden, wie es in der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist zudem vergleichsweise wenig umfangreich.
Private Krankenversicherung
Für einige Personengruppen besteht in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und somit Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Einkommen von mindestens 4.125,00 Euro monatlich oder die berufliche Selbstständigkeit. Auszubildende erfüllen diese Kriterien in der Regel nicht, sodass ihnen die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung in fast allen Fällen verwehrt bleibt. Für Auszubildende, die zuvor durch die Eltern in der privaten Krankenversicherung versichert waren, besteht die Möglichkeit die Krankenversicherung nicht zu kündigen, sondern eine Anwartschaft der privaten Krankenversicherung abzuschließen. Die Beiträge der Anwartschaft sind maximal durch die Verwaltungskosten und die Altersrückstellung bestimmt. Wird die Ausbildung beendet, so ist es für den ehemaligen Azubi problemlos möglich, ohne Gesundheitsprüfung wieder vollwertiges Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden. Insgesamt sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung individuell an den Versicherungsnehmer anpassbar und relativ umfangreich. Dafür sind die Beiträge abhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten und können dadurch mitunter verhältnismäßig hoch ausfallen.
Zusatzversicherungen
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen wurde in den letzten Jahren immer mehr gekürzt, sodass für den Auszubildenden mitunter große finanzielle Eigenleistungen bei einer medizinischen Behandlung notwendig werden können. Krankenzusatzversicherung in Kombination mit dem grundlegenden gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bieten den Komfort einer privaten Krankenvollversicherung und können nahezu alle Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung füllen. So übernehmen Zusatzversicherungen beispielsweise die Kosten spezieller medizinischer Behandlungen, wie der Zahnbehandlung oder gewährleisten den Kauf einer neuen Brille. Zusatzversicherungen können bei privaten Krankenversicherungen, aber auch gesetzlichen Krankenversicherern abgeschlossen werden. |








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