| Krankenversicherung für Anwälte |
|
|
|
.Da der Beruf des Anwalts den freien Berufen zugeordnet wird, ist diese Beschäftigungsgruppe nicht in die Pflichtmitgliedschaft einer gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden. Anwälten steht es frei, die Art der Krankenversicherung selbst zu wählen. Es verlangt allerdings eine gründliche Abwägung, ob eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung für die augenblicklichen Verhältnisse und für den weiteren Lebensplan des Juristen vorteilhaft erscheint. Die Auswahl des Versicherungsunternehmens sollte bereits von Beginn der Berufskarriere sorgsam erwogen werden. Es gibt beispielsweise speziell günstige Tarife für junge Anwälte, die sich direkt nach dem Examen mit einer eigenen Kanzlei niederlassen wollen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Juristen, die sich nicht für eine private Krankenversicherung entscheiden möchten, können als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenkasse eintreten. Selbständige erhalten nicht, wie in einem Angestelltenverhältnis, finanzielle Unterstützung zu deren Versicherungsprämien, sondern müssen die Beiträge allein tragen. Die Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung gestalten sich einkommensabhängig und berücksichtigen nicht den Gesundheitszustand oder das Alter des Versicherungskunden. Aktuell haben freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens zu tragen. Die Beitragsbemessungsgrenze hierfür beträgt 44.550 Euro jährlich. Ab dieser Grenze bleiben die Beiträge identisch, selbst wenn das faktische Einkommen höher ausfällt. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung fallen gegenüber der privaten Krankenversicherung geringer aus. Im Gegenzug können gesetzlich versicherte Anwälte ihre Kinder kostenlos im Rahmen einer Familienversicherung mitversichern.
Private Krankenversicherung
Anwälte haben durch ihren Status als Freiberufler das Sonderrecht, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig vom Einkommen, befreien zu lassen und privater Versicherungsnehmer zu werden. Diese Befreiung ist unwiderruflich, sofern das Arbeitsverhältnis und das Einkommen unverändert bleiben. Die Prämien des privaten Krankenversicherungsschutzes werden einkommensunabhängig berechnet und richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und persönlichen gesundheitlichen Risikofaktoren. Vor der Aufnahme in die Versicherung wird eine Gesundheitsprüfung abverlangt, welche Risikoaufschläge bis zu 50 Prozent zur Folge haben kann. Private Krankenversicherungen bieten einen umfassenden Leistungskatalog an, der individuell an den Versicherungsnehmer angepasst wird. Je nach Leistungstarif können die Versicherungsprämien stark schwanken.
Zusatzversicherungen
Anwälte, die sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben, sind wesentlich von der kontinuierlichen Abnahme bestimmter Leistungen betroffen. Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen staatlichen Bestimmungen unterliegt, ist dieser ständigen finanziellen und politischen Einflüssen ausgesetzt, wodurch es in den letzten Jahren zu immer stärkeren Leistungskürzungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung kam. Die betroffenen Versicherungsnehmer sind hierdurch mitunter verpflichtet hohe Eigenleistungen für deren ärztliche Behandlungen zu tragen und erhalten zudem nur einen durchschnittlichen Leistungsumfang, der nicht auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden kann. Aus diesem Grund bieten private Versicherungsunternehmen eine Vielzahl von Zusatzversicherungen an, durch welche der gesetzliche Leistungsstandard erweitert werden kann. Krankenzusatzversicherungen bieten die Möglichkeit die Leistungsdefizite der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen, sodass annähernd alle Kosten der versicherten medizinischen Behandlung (z.B. im Bereich Zahnersatz) gewährleistet werden. Hierfür können die entsprechenden Zusatzversicherungen vollständig spezifisch an den Versicherungsnehmer und dessen Ansprüche angepasst werden. Dadurch gelangt dieser zu einem umfassenden Versicherungsschutz, wie er ihn in der privaten Krankenversicherung vorfinden würde. |








Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf. Rufen Sie uns kostenlos an: Tel. 0800-01 02 100.