Krankenversicherung für Zahnärzte PDF Drucken E-Mail
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Als freiberuflicher oder auch selbstständiger Zahnarzt kann man die Art der Krankenversicherung selbst wählen. Man ist nicht gezwungen, sich gesetzlich pflichtversichern zu lassen, sondern kann zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen wählen.

Angestellte Zahnärzte müssen sich grundsätzlich gesetzlich versichern lassen. Übersteigt ihr Bruttoeinkommen allerdings die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro im Jahr, können sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen und sich ebenfalls privat versichern lassen.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es einen einheitlichen Satz, den jeder Versicherungsnehmer zahlen muss. Das sind 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Übersteigt das Bruttoeinkommen des Einzelnen allerdings die Beitragsbemessungsgrenze von 44.550 Euro, so müssen die 15,5 Prozent nur noch auf die 44.550 Euro gezahlt werden.

Angestellte Zahnärzte müssen sich gesetzlich versichern lassen. Die einzige Ausnahme ist, wenn ihr Bruttoeinkommen den Betrag von 49.500 Euro übersteigt. Dann können sie sich von der Versicherungspflicht befreien und privat versichern lassen.

Die Leistungen, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden, sind gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt wiederum, dass das Leistungsangebot nicht individuell auf den Versicherten zugeschnitten werden kann. Allerdings ist es möglich seine Familienangehörigen kostenfrei mitversichern zu lassen.

 

Private Krankenversicherung

 

Zahnärzte, die freiberuflich oder selbstständig tätig sind oder sich von der Versicherungspflicht befreit lassen haben, können sich privat versichern lassen.

Die zu zahlenden Tarife sind bei privaten Krankenversicherungen von verschiedenen Faktoren abhängig. So haben beispielsweise Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und ähnliche persönliche Voraussetzungen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Beträge. Aber auch das individuell gewünschte Leistungspaket hat einen Einfluss auf die Kosten.

Die durch die privaten Krankenkassen angebotenen Leistungen weisen meist einen weiteren Umfang als die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen auf. Außerdem kann das Leistungspaket individuell auf den Versicherungsnehmer abgestimmt werden.

 

Zusatzversicherung

 

Zahnärzte, die gesetzlich versichert sind, sich aber noch zusätzliche Leistungen wünschen, können eine Zusatzversicherung abschließen. Die angebotenen Tarife können beispielsweise individuell auf die berufliche oder gesundheitliche Lebensweise des Einzelnen abgestimmt werden. Im Krankheitsfall kann damit auch eine viel höhere Kostenübernahme als bei einer alleinigen gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.