| Geschichte der Krankenversicherung in Deutschland |
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.Frühformen sozialer Sicherungssysteme
Schon sehr früh begannen Menschen innerhalb ihrer Gesellschaft sich auf Grundlage von Mildtätigkeit und Barmherzigkeit in schwierigen Lebenssituationen gegenseitig wirtschaftlich zu unterstützen. Bereits im antiken Griechenland und Rom gab es soziale Sicherungen, die einige Grundprinzipien der heutigen Krankenversicherung aufwiesen.
Im Mittelalter wurde die zum größten Teil von Nonnen übernommene Krankenfürsorge ausschließlich aus Spenden wohlhabender Adliger und Bürger finanziert. Mit dem Aufkommen der Zünfte im späteren Mittelalter sorgten Menschen vor allem innerhalb der Berufsgruppen für soziale und finanzielle Absicherung. Mit hohen Risiken behaftete Berufsgruppen begannen, Abgaben bei den Mitgliedern einzusammeln. Berg- und Minenarbeiter führten beispielsweise den sogenannten „Büchsenpfennig“ ein. Dabei wurden Büchsen aufgestellt, in die zunächst auf freiwilliger Basis für verletzte oder verunglückte Kollegen gespendet werden konnte. Das Prinzip der Freiwilligkeit reichte jedoch nicht immer aus, sodass die Abgabe bald verpflichtend für alle Arbeiter wurde.
Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung
Mit der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts war die Gesellschaft massiven sozialen Verschiebungen unterworfen. Durch die massenhafte Beschäftigung in Fabriken sahen sich die Menschen zunehmend dem Risiko von Krankheit, Unfall oder Invalidität ausgesetzt. Zwar gab es Bemühungen zu einer privaten Vorsorge (siehe erste Privatkrankenversicherungen), doch auf breiter Ebene fehlten ausreichende private Vorsorge- und Absicherungsmechanismen. Das war aber nur ein Grund für die Erarbeitung eines breiten Sicherungssystems.
Eine weitere Voraussetzung dafür war die von der Monarchie befürchtete Erstarkung der Sozialdemokratie und die damit verbundene „Revolution von unten“. Als Teil von Bismarcks Sozialgesetzgebung trat am 1. Dezember 1884 das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft, was den Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung im modernen Sinne markierte. Schon damals wurden die Krankenkassenbeiträge auf Arbeitgeber (1/3) und Arbeitnehmer (2/3) aufgeteilt. Zu den Leistungen gehörten unter anderem bereits Krankengeld, die ambulante sowie die Krankenhausbehandlung, Medikamente und auch eine Art Mutterschaftsgeld. Krankenkassen übernahmen die Funktion von Versicherungsträgern.
Einführung der privaten Krankenversicherung1843 gründeten Arbeiter einer Nürnberger Tabakfabrik die erste private Krankenversicherung "uniVersa". Es folgte 1875 die “Hanseatische Krankenversicherung von 1875 Merkur”. 1969 schloss sich diese Versicherung mit der 1936 gegründeten “Die Hanse Krankenversicherung in Hamburg” zur "HanseMerkur Krankenversicherung" zusammen. Weitere Gründungen erfolgten Anfang des 20. Jahrhunderts (z.B. 1904 "Barmenia", 1913 "Central", 1925 "Vereinte" - die heutige Allianz) und in den 1980er- und 1990er-Jahren. |








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