Allgemeine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung PDF Drucken E-Mail
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Bis zu Beginn des Jahres 2009 war es in der Bundesrepublik Deutschland nicht selbstverständlich, eine Krankenversicherung zu besitzen. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamts waren 2003 188.000 Bundesbürger ohne Krankenversicherung, 2005 waren es bereits 300.000 - Tendenz steigend. Eine Krankenversicherung ist jedoch wichtig, um medizinische Behandlungskosten und Betreuungskosten ausreichend abzusichern.

 

Gründe für die Krankenversicherungspflicht

 

Tritt der Krankheitsfall ein, so muss der Betroffene ohne Krankenversicherung diese Kosten vollkommen allein tragen. Handelt es sich dabei um eine schwerwiegende Behandlung, beispielsweise mit aufwendigen Operationen und langen Krankenhausaufenthalten, kann dies den finanziellen Ruin bedeuten und die medizinische Versorgung ist nicht mehr gewährleistet bzw. medizinische Einrichtungen bleiben auf den Kosten sitzen.

 

Allgemeine Versicherungspflicht- für gesetzlich Versicherte gültig seit 01.04.2007
- für privat Versicherte gültig seit 01.01.2009

 

Gesetzlich oder Privat

 

Durch die Krankenversicherungspflicht hat erstmals jeder Bundesbürger Zugang zur Krankenversicherung. Wer keine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall vorweisen kann, erhält Zugang entweder zur gesetzlichen Krankenkasse oder zur privaten Krankenversicherung. Die Zuordnung in eines der beiden Systeme erfolgt abhängig davon, wo letztmalig ein gültiger Versicherungsschutz bestand. Menschen, die zeitlebens in keiner Krankenversicherung waren, werden nach Berufsgruppe zugeordnet.

 

Krankenversicherung für alle

 

Mit der Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Krankenversicherung soll aber auch verhindert werden, dass Personen bewusst auf die Versicherung verzichten, um Beträge einzusparen. In diesen Fällen blieb bisher meist die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler auf den Kosten für eine Behandlung sitzen. Jeder ist nunmehr verpflichtet, seinen eigenen Beitrag zur Absicherung des persönlichen Krankheitsrisikos zu leisten.

 

Niemand wird ausgeschlossen

 

Neu ist ferner, dass niemand mehr von der Krankenversicherung ausgeschlossen werden kann. Das gilt beim Aufnahmeantrag, aber auch während eines bestehenden Versicherungsverhältnisses. Personen ohne Versicherungsschutz müssen entweder von einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse aufgenommen werden. Weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung darf einem Versicherungsnehmer aufgrund von Beitragssäumnissen der komplette Versicherungsschutz entzogen werden.

 

Private Krankenversicherung

 

Selbst in der privaten Krankenversicherung darf niemand mehr von einem Anbieter abgelehnt werden. Dies gilt für nicht versicherte Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuodnen sind. Dazu wurde eigens der Basistarif eingeführt. Dieser brancheneinheitliche Tarif bietet ähnliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu ähnlichen Bedingungen. Dementsprechend dürfen Antragsteller nicht aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden.