.
Die Gesundheitsreform sieht für jeden Deutschen eine Versicherungspflicht vor
Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens, wenn man krank wird und keine Krankenversicherung hat. Zwar waren auch bisher die meisten Einwohner in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert, aber die Zahl derer, die ohne jegliche Absicherung im Krankheitsfall waren, war immer noch zu groß. Ihnen konnte es bisher jederzeit so gehen, dass sie bei Krankheit nicht wussten, wie sie die notwendigen Behandlungskosten bezahlen sollten. Dies soll in Zukunft niemandem mehr passieren. Jeder, der keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat, erhält wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel selbstständig ist, hat Zugang zur privaten Krankenversicherung. Die Erweiterung der bisherigen Versicherungspflicht auf Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bedeutet, dass im Grundsatz nunmehr jede und jeder dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Zugleich kann allen, die versichert sind, künftig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden – zum Beispiel wegen Beitragsrückstand. Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1. April 2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden, die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung beginnt die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009.
Für Privatversicherte bedeutet das im Einzelnen:
- Wer früher einmal privat versichert war muss sich nun wieder privat versichern. Nichtversicherte Personen können bereits seit dem 1. Juli 2007 einen PKV-Vertrag zum so genannten Standardtarif abschließen. Es gibt keine Risikoprüfung und die Prämie darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. Ab 1. Januar 2009 wechseln die versicherten Personen dann aus dem Standardtarif in den neuen Basistarif.
- Wer sich 2009 neu privat versichern will, kann den Basistarif oder auch einen anderen Tarif wählen. Außerdem können die bereits privat Versicherten zu jeder anderen privaten Krankenkasse wechseln. Sie nehmen dabei die bereits geleisteten Ansparungen für das Alter mit (Altersrückstellung). Eines gibt es zu beachten: Altkunden der PKV können nur im ersten Halbjahr 2009 aus ihrem Vertrag in den Basistarif einer anderer PKV wechseln. Ab Juli 2009 ist das nur noch über 55-Jährigen oder Bedürftigen erlaubt, bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft in den Basistarif zu wechseln.
- Der monatliche Beitrag im Basistarif ist auf maximal 500 Euro festgelegt und es dürfen keine Zuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden. Doch was passiert, wenn der Versicherte plötzlich seinen Krankenkassenbeitrag wegen eines finanziellen Engpasses nicht mehr zahlen kann? Dann muss der Tarif reduziert werden. Außerdem sind die Sozialbehörden verpflichtet, sich bei besonders geringem Einkommen bis zu 125 Euro zu beteiligen.
- Der Basistarif ist noch nicht definitiv „in trockenen Tüchern“: 30 Private Krankenversicherungen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Einführung eingelegt. Eine Entscheidung wird für Frühjahr 2009 erwartet
Seit dem Beschluss zur Gesundheitsreform ist die Krankenversicherung zur Pflichtversicherung für alle Bürger geworden. Über 90% der Menschen sind in Deutschland Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ist ein Elternteil privat versichert und der andere gesetzlich, so können die Kinder in der beitragsfreien Familienversicherung gesetzlich versichert werden, wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, die in 2009 bei 48.600 EUR Jahreseinkommen liegt. In der GKV sind die Leistungen nach einem einheitlichen Leistungskatalog festgelegt. Er ist für alle GKV bindend. Oft ist bei den Leistungen nur Basisversorgung mit Zuzahlungen abgesichert. Bestimmte Leistungen, wie Brille oder teuerer Zahnersatz, sind dabei nicht eingeschlossen. Für Kinder beinhaltet der Leistungskatalog in den GKV wesentlich andere und oft zusätzliche Leistungen. Das Leistungsspektrum ist wesentlich größer. Fast alle Zuzahlungen fallen weg und auch bestimmte Sonderleistungen, wie Brille oder Zahnspangen usw., sind in den Versicherungsleistungen eingeschlossen. Versichert sind auch alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Beim Aufenthalt im Krankenhaus bieten viele Kliniken im Rahmen der Kassenleistungen auch den Aufenthalt eines Elternteiles im Krankenzimmer des Kleinkindes mit an. Wenn das manchen Eltern nicht reicht, kann zusätzlich eine private Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen werden. Auch Krankentagegeld für einen Elternteil ist zusätzlich versicherbar. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist im Normalfall bei einer betragsfreien Mitversicherung der Kinder in der GKV wenig sinnvoll. Trotzdem kann es in bestimmten Gebieten beim Kinderarzt zu langen Wartezeiten kommen, weil es zu wenige gibt und der Kassenpatient hier länger warten muss. Wenn sich diese Tendenz fortsetzt, muss der Kassenpatient eine eventuelle Krankenzusatzversicherung für die Kinder prüfen. Bei Reisen in das Ausland, auch innerhalb der EU, sollten nicht nur die Eltern eine zusätzliche private Krankenversicherung abschließen. Sie ist genauso wichtig für die Kinder. Der Umfang der Leistungen, Möglichkeiten und Versorgung der Patienten ist in der PKV sind wesentlich größer. Die gewünschten Leistungen bestimmt der Privatpatient. Er kann von normaler Basisversorgung mit Beteiligung bis zu Sonderbehandlungen ohne Zuzahlungen alles bekommen. Eine betragsfreie Mitversicherung für die Kinder, wie in der GKV, gibt es bei den PKV nicht. Jeder Versicherungsnehmer muss sich selbst versichern und auch eigene Beträge zahlen. Die Versicherungsleistungen können in jedem Vertrag unterschiedlich abgeschlossen werden. Ein wesentliches Kriterium für die Beitragshöhe sind das Eintrittsalter und eventuelle gesundheitliche Probleme. Da Kinder ein geringeres Eintrittsalter als die Eltern haben und in der Regel auch noch keine gesundheitlichen Probleme bestehen, ist der Beitrag bei gleichen Leistungen im Vergleich zu den Erwachsenen wesentlich geringer. Trotzdem wird in besser verdienenden Familien oft eine gemischte Wahl bei der Krankenversicherung getroffen. Der Hauptverdiener wird Privatpatient und der andere Partner bleibt in der GKV. Wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, müssen auch die Kinder privat oder freiwillig gesetzlich versichert werden – liegt das Einkommen des Hauptverdieners hingegen unter dieser Grenze, können die Kinder beitragsfrei gesetzlich versichert werden. Eventuelle Leistungsunterschiede der GKV zur PKV, die nicht gewünscht werden, können über den Abschluss von Krankenzusatzversicherungen im Wesentlichen ausgeglichen werden.
|