Vergleich Private und Gesetzliche Krankenversicherung PDF Drucken E-Mail
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Sie stehen vor der Wahl, gesetzlich versichert zu bleiben oder in eine Private Krankenversicherung zu wechseln?

Die nachfolgende Übersicht liefert Ihnen Informationen zu den Leistungen von Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherungen.

 

Gesetzliche Krankenkasse Private Krankenversicherung
Pflichtversicherung

Seit 1. April 2007 besteht für alle, die dem GKV-System zuzuordnen sind, eine Versicherungspflicht.

Versicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind, und längere Zeit nicht versichert waren, können sich seit dem 1. Juli 2007 wieder privat versichern. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif (ab 1. Januar 2009 Basistarif) zu verbesserten Bedingungen (Sicherstellung der Versorgung, Kontrahierungszwang, keine Risikozuschläge).

Ambulante Behandlung

Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung

Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten

Keine Leistung für Heilpraktiker

Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert

Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen. 10% des Medikamentenpreises, mindestens aber 5 Euro und maximal 10 Euro.

Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente.

Praxisgebühr

Gesetzlich Krankenversicherte müssen im Quartal 10 Euro Praxisgebühr bezahlen.

Bei privat Versicherten fällt dieser Betrag weg.

Sehhilfen

Keine Leistungen für Brillengestelle.
- Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien übernommen.
- Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen.

Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität (z.B. Superentspiegelung, mit Tönung, Kunststoffgläser) bezahlt.
- Brillengestelle bis zu 175 EUR.
- Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.

Heilbehandlung

Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder   Krankengymnastik sind mit 10 % der Gesamtkosten
selbst zu tragen. Hinzu kommen 10 Euro pro Verordnung.

Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen.

Krankenhausbehandlung

- Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus.
- Unterbringung im Mehrbettzimmer
- Zuzahlung pro Tag 10 EURO, maximal 28 Tage pro Jahr.

- Freie Krankenhauswahl
- Freie Arztwahl, auch Chefarzt
- Freie Wahl der Zimmergröße: Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer.

Zahnersatz

- Der Zuschussß der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung (einfache Ausführung) beträgt ca. 45 - 55 %.
- Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate, Keramikverblendungen und sehr große Brücken.

Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 100 % der Zahnersatzkosten versicherbar. Das gilt auch für hochwertige Materialien, z.B. Gold und Keramik.

Kostenübernahme

Bei gesetzlich Versicherten rechnet der Arzt die Kosten nach einer Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab.

Privat Versicherte erhalten nach einem ambulanten Arztbesuch eine Rechnung direkt vom Arzt. Diese (oft nicht unerhebliche) Rechnung muss in vollem Umfang bezahlt werden (ebenso wie Medikamente). Erst nachdem der Patient die Quittungen bei seiner Versicherung eingereicht hat, erhält er nach einer Prüfung die Kosten erstattet. Eine 100prozentige Kostenübernahme findet oft nicht statt.

Tagegelder

Versichert sind 70% des Bruttoeinkommen, höchstens aber 50% des Nettoeinkommen.

Versicherbar ist das Nettoeinkommen auch über der Beitragsbemessungsgrenze, ohne zeitliche Begrenzung.

Budgetierung

Budgetierung von diversen Leistungen:
Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten.

Es besteht die Gefahr, dass Leistungen (z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen) aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden (z. B. teuere Herzmedikamente).

Keine Budgetierung von Leistungen.

Altersrückstellungen / Wechsel
von PKV zu PKV oder zurück in die GKV

Bei der GKV gibt es keine Altersrückstellungen, weil hier nach dem Umlageprinzip gewirtschaftet wird.

Vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. Januar 2009 konnten die gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen nicht zum nächsten Krankenversicherer mitgenommen werden. D.h., dass bei einer Rückkehr von der PKV in die GKV oder einem Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer die Altersrückstellungen der Versichertengemeinschaft zufielen. Seit 2009 werden für PKV-Versicherte, die innerhalb ihres Versicherungsunternehmens von einem "Voll"- in den Basistarif wechseln, die Alterungsrückstellungen vollständig übertragen. Bei PKV-Versicherten, die als Neuversicherte oder innerhalb des ersten Halbjahres 2009 in den Basistarif eines anderen Versicherungsunternehmens wechseln, werden die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs auf den neuen Versicherer übertragen.
Wie hoch die übertragbaren Alterungsrückstellungen sind, hängt von mehreren Faktoren ab: Bestandsdauer des Vertrages, Umfang des Versicherungsschutzes, Alter und Geschlecht der Versicherten. Auskunft über die Höhe der Alterungsrückstellungen, die bei einem Unternehmenswechsel mitgenommen werden können, kann der Versicherte bei seiner PKV erfragen. Ab dem 1. Januar 2013 ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, dem Versicherten diesen Wert einmal jährlich mitzuteilen.

Im Rentenalter

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen zahlen als Rentner auf ALLE Einkünfte Versicherungsbeiträge, in folgender Höhe:

- Gesetzliche Rente: halber Beitragssatz
- Betriebsrente: vollerBeitragssatz
- Versorgungsbezüge: voller Beitragssatz - Mieteinnahmen: voller Beitragssatz .
- Zinseinnahmen: voller Beitragssatz  maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.

Die Beiträge sind nicht einkommensabhängig, Rentner müssen sich aber auf steigende Prämien im Alter einstellen.

Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden. Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur Gesetzlichen Kankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.

Beitragsrückerstattung

Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.

Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit.

Beiträge

Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben.   
Die Beitragssätze liegen 2009 einheitlich bei 15,5 Prozent (Einführung des Gesundheitsfonds). Der Arbeitgeber trägt 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Erhöhungen soll es in den kommenden zwei Jahren nicht geben. Krankenkassen, die mit dem aus dem Fonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen, können einen zusätzlichen Beitrag von bis zu 8 Euro pro Monat verlangen. Kassen, die gut wirtschaften, können ihren Mitgliedern allerdings auch Beiträge zurückerstatten.

Der Versicherte kann unter verschiedenen Tarifen (abhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand) mit oder ohne Selbstbehalt wählen. Der selbst zu bezahlende Betrag darf jedoch 5000 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Beschäftigte, die in der PKV versichert sind, erhalten einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber. Der Zuschuss beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbetrags der gesetzlichen Krankenversicherung (2009 sind das 268,28 Euro monatlich), höchstens jedoch die Hälfte des Betrags, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zahlt.