Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung PDF Drucken E-Mail
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Wichtige Vorteile

 

Familienversicherung

 

Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen können in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden. Berücksichtigt werden Kinder i.d.R. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei fehlendem Einkommen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres und bei in der Ausbildung befindlichen Kindern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein absolvierter Wehr- oder Ersatzdienst verlängert diesen Zeitraum entsprechend.

 

Zeit des Mutterschaftsurlaubs und der Elternzeit ist beitragsfrei

In der Zeit nach der Entbindung ist der Versicherte grundsätzlich von der Beitragszahlung befreit. Das gilt bis zum Ende der Elternzeit, also bis maximal zwölf Monate nach der Geburt des Kindes.

 

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung eines Kindes

Bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte im Fall von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Danach übernimmt die Krankenkasse 70 Prozent des Gehaltes. Wenn ein krankes gesetzlich versichertes Kind Betreuung erfordert, stehen dem Versicherten jährlich zehn Tage Krankengeld pro Kind zu (Kinderkrankengeld).

 

Mutterschaftsgeld

Gesetzlich Versicherte erhalten während des Mutterschutzes (i.d.R. sechs Wochen vor dem Entbindungstermin beginnend und bis maximal zwölf Wochen nach der Entbindung andauernd) Mutterschaftsgeld.

 

Vorsorgekuren für Mütter

Die Kosten für die sogenannten Mutter-Kind-Kuren (auch Vater-Kind-Kuren) werden als Rehabilitations- oder als Vorsorgemaßnahme von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kur richtet sich an diejenige Person, welche die Hauptlast bei der Kinderbetreuung trägt. Voraussetzung für die Genehmigung einer solchen Kur ist die ärztlich attestierte medizinische Notwenigkeit (z.B. körperlicher oder psychischer Stress).

 

Stabile Beiträge

Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Beiträge aller gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht. Ziel ist eine gerechte Finanzierung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems. In der Vergangenheit waren die Beiträge teilweise beachtlichen Schwankungen unterworfen und unterschieden sich zudem deutlich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens.

 

Die Höhe der Zuzahlungen ist begrenzt

Maximal zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen werden den gesetzlich Versicherten als Zuzahlungen zugemutet.

 

Die Nachteile

 

Behandelnde Ärzte sind Vertragsärzte und – zahnärzte der Kassen

Kassenpatienten können sich lediglich bei Vertragsärzten behandeln lassen, d.h. diese Ärzte sind zur Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen (Kassenärzte). Der Wechsel zum Facharzt geschieht nur mit Überweisung.

 

Kosten für Heilpraktiker werden nicht erstattet

Kosten für die Behandlung durch einen Heilpraktiker bzw. Kosten für die Medikamente, die dieser verschreibt, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Patienten, die eine solche Behandlung wünschen, müssen die Kosten zu 100 Prozent selbst tragen oder eine Heilpraktikerzusatzversicherung abschließen.

 

Eingeschränkte Krankenhauswahl

Die Einweisung ins Krankenhaus geschieht durch den behandelnden Arzt in eines der beiden am nächsten gelegenen Krankenhäuser.

 

Krankenrücktransport aus dem Ausland wird nicht erstattet

Für den Fall, dass der Patient im Ausland erkrankt und ein Krankentransport notwendig wird, um wieder nach Deutschland zurück zu gelangen, muss der Versicherte die Kosten für den Transport allein zahlen. Lediglich über eine private Auslandskrankenversicherung lassen sich diese Risiken absichern.

 

Zuzahlungen, u.a. für Medikamente sowie Kuren, Krankentransport oder Zahnersatz

Kassenpatienten werden mit einer Fülle von Zuzahlungen konfrontiert. Dazu zählen u.a. die Praxisgebühr, Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente oder Unterbringungskosten bei Kuraufenthalten.

 

keine individuelle Gestaltung des Krankenversicherungsschutzes möglich

Der Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen ist im Wesentlichen derselbe und gesetzlich festgeschrieben. Es ist nicht möglich Leistungen auszuklammern und dafür einen niedrigeren Beitrag zu zahlen oder dafür andere Leistungen in den Schutz aufzunehmen.