| Überwiegend einheitliche Leistungen |
|
|
|
|
. Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, zu gewährleisten, dass die Kostendeckung für die Grundversorgung im Krankheitsfall sichergestellt wird. Die GKV erbringt Leistungen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten.
Umfang der Leistungen
Für die gesetzlichen Krankenkassen gibt es keine detaillierte Liste, die alle Leistungen einzeln aufführt. Oft ist aber die Rede vom sogenannten Leistungskatalog. Doch auch dieser besteht eher aus Richtlinien, die im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert sind. Darin ist festgeschrieben, dass Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung haben. Hierzu zählen neben der ärztlichen und zahnärztlichen auch die psychotherapeutische Behandlung, die (häusliche) Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen und die Versorgung mit Medikamenten. De facto entspricht dies den Ansprüchen der versicherten Personen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen.
Deshalb ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zu ca. 90 Prozent identisch. Vorgesehen sind Maßnahmen zur Behandlung von Krankheiten, zur Krankheitsfrüherkennung sowie zur Krankheitsverhütung (Prävention). Letzteres bezieht sogar Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch mit ein, sofern die medizinische Notwenigkeit gegeben ist.
Leistungsgewährung
Die Leistungsgewährung unterliegt dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Das bedeutet, dass erbrachte Leistungen medizinisch ausreichend und zweckmäßig, aber auch wirtschaftlich sinnvoll sein müssen und dabei das medizinisch Notwendige nicht überschreiten dürfen. Daher sind beispielsweise plastische Eingriffe nur dann erstattungsfähig, wenn eine medizinische Notwenigkeit besteht, etwa bei schweren Hautverbrennungen oder Ähnlichem.
Es liegt in der Verantwortung des Gemeinsamen Bundesausschusses (ein Organ der Selbstverwaltung von Ärzten und gesetzlichen Krankenkassen), die im SGB verankerten Richtlinien in konkrete Vorgaben umzusetzen, die dann für die Leistungserbringer (Kassen, Ärzte, Pfleger etc.) und für die Versicherten verbindlich sind. Der Bundesausschuss sorgt außerdem für eine kontinuierliche Überprüfung des Leistungskatalogs. Das Gremium überprüft dabei besonders den medizinischen Nutzen der jeweiligen Leistungen.
Anspruch auf Leistungen
Leistungen können juristisch gesehen in Anspruch genommen werden, sobald die Voraussetzungen vorliegen, die im Sozialgesetzbuch gefordert werden. Das können z.B. Krankheit oder Mutterschaft vor und während der Elternzeit sein. Ansprüche können dann entweder in Sach- und Dienstleistungen (Behandlung) oder Geldleistungen (z.B. Mutterschaftsgeld) erbracht werden.
Der Leistungsanspruch kann jedoch ausgesetzt sein, z.B. bei Aufenthalten im Ausland oder bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ähnlicher Leistungen durch eine Unfallversicherung. Sobald die Mitgliedschaft in der Krankenkasse beendet ist, erlischt auch der Anspruch auf gesetzliche Leistungen.
Weitere Zusatzleistungen
Im Zuge der Gesundheitsreform ist das sogenannte Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) in Kraft getreten. Dieses soll den Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen, aber auch zwischen privaten Versicherungsträgern stärken. Da seit 01. Januar 2009 ein einheitlicher Beitragssatz gilt, müssen die gesetzlichen Kassen auf andere Weise um Versicherte werben. Dazu zählt neben Bonusprogrammen und Rückzahlungen auch die Erweiterung des Leistungskatalogs. Viele Krankenkassen bieten zusätzlich individuelle Leistungen für die Versicherten. Es gibt Unterschiede bei der persönlichen Erreichbarkeit (Service-Center) und Aktionsprogrammen und Vorsorgeuntersuchungen. Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für bestimmte Impfungen, die nicht als Standardimpfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurden (z.B. Rotaviren-Impfung).
Einschränkungen der Leistungen
Der Anspruch auf Leistungen kann eingeschränkt werden oder sogar ganz entfallen, wenn Folgeerkrankungen auftreten, die nachweislich aus medizinisch nicht notwendigen Maßnahmen resultieren. Das können z.B. unerwartete Folgeerscheinungen von Tätowierungen sein, aber auch Folgen von plastischen Eingriffen, die aus ästhetischen Gründen vorgenommen wurden.
|








Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf. Rufen Sie uns kostenlos an: Tel. 0800-01 02 100.