| Hausarzttarif in der gesetzlichen Krankenversicherung |
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. Mit der Gesundheitsreform 2007 fanden zum 01. April 2009 einige Neuerungen im Gesundheitssystem statt. Zu mehreren freiwilligen Tarifen kamen auch einzelne Pflichttarife hinzu. Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit 2007 gesetzlich zum sogenannten Hausarzttarif verpflichtet.
Patient profitiert im Hausarzttarif
Bei diesem Wahltarif verpflichtet sich der Versicherte im Falle einer Erkrankung zuerst, den Hausarzt aufzusuchen. Ausnahmen bilden dabei Notfälle und Frauen- und Augenheilkunde. Dieser Tarif zahlt sich besonders für Personen aus, die mindestens einmal im Quartal ihren Hausarzt aufsuchen. Belohnt wird der Gang zum Allgemeinarzt zum Beispiel durch die Rückerstattung der Praxisgebühr.
Doch es gibt noch weitere Vorteile: Für berufstätige Versicherte bestehe die Möglichkeit, Termine außerhalb der regulären Sprechzeiten beim Hausarzt wahrnehmen zu können. Andere Krankenkassen versprechen eine Wartezeit, die nicht länger als 30 Minuten betragen soll. Des Weiteren wird bei dem Patienten eine Erstuntersuchung durchgeführt – ähnlich wie die Gesundheitsprüfung der privaten Krankenversicherung. Dadurch soll ein allgemeiner Überblick über den Gesundheitszustand der betroffenen Person gewonnen werden, um Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck schneller erkennen zu können.
Einschränkung der Arztwahl
Der einzige Nachteil sei laut Verbraucherschützer, dass der Patient sein Recht auf die freie Arztwahl ablegt. Durch den Hausarzttarif ist der Versicherte verpflichtet, zuerst den Hausarzt aufzusuchen und nicht selbst einen Spezialisten auszuwählen. Der Allgemeinmediziner behandelt den Betroffenen entweder selber oder überweist ihn zu einem Spezialisten oder in ein Krankenhaus. Aber da ohnehin viele Deutsche zuerst den Hausarzt aufsuchen, sei das ein kleineres Problem. Ziel dieses Tarifes ist eine „hausarztzentrierte Versorgung“ und das Vermeiden von teuren Doppeluntersuchungen.
Anforderungen an den HausarztDer vom Versicherten gewählte Hausarzt darf nicht nur der Arzt des Vertrauens sein. Er muss obendrein über gewisse Qualifikationen verfügen. Dazu zählt unter anderem die Teilnahme an Fortbildungsseminaren. Des Weiteren kommt ihm die Aufgabe zu, den Überblick über den gesamten Krankheits- und Behandlungsweg des Patienten zu behalten. Er soll beraten und hat eine gewisse Lotsenfunktion.
Kritik am HausarzttarifObwohl der Hausarzttarif für die Krankenkassen ein Pflichttarif ist und somit von jeder Krankenkasse angeboten werden sollte, wird dies nicht immer eingehalten. So haben bis heute nur wenige Kassen diesen Tarif in ihr Versicherungsangebot aufgenommen. Ein möglicher Grund für das verspätete Hausarztmodell scheint der finanzielle Aspekt zu sein. Es werden Belohnungen nicht nur für die Versicherten, sondern auch für die Hausärzte versprochen. Die Ärzte erhalten Bonuszahlungen, die vorher mit den Krankenkassen ausgehandelt werden müssen, doch als Gegenleistung verlangen die Kassen zahlreiche zusätzliche Leistungen (wie verkürzte Wartezeit oder Termine außerhalb der üblichen Sprechzeiten). Die Zusatzhonorare sollen dabei jedoch so niedrig wie möglich ausfallen.
Eine Krankenkasse hatte berichtet, dass laut ersten Ergebnissen zur Einführung des Hausarztmodells weder ein medizinischer noch ein wirtschaftlicher Vorteil festzustellen sei. Sie halte das Modell für kontraproduktiv und nahm es wieder aus dem Tarifkatalog. Auch eine Studie der Bertelsmann Stiftung vom Januar 2008 hat dieses Ergebnis bestätigt. Demnach seien die Facharztbesuche nicht wie erwartet gesunken, sondern sogar noch gestiegen.
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