| Bezugsgröße der Krankenversicherung 2011 |
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.Um, bei Änderungen des durchschnittlichen Nettoeinkommens oder Veränderungen des Preisgefüges, Gesetzestexte nicht aufwendig ändern zu müssen, wurde die Bezugsgröße eingeführt. Sie ist ein wichtiger Wert in der Sozialversicherung und damit auch in der Kranken- und Pflegeversicherung von Bedeutung. Viele Beiträge orientieren sich an dieser Zahl. Der Wert der Bezugsgröße spiegelt das Durchschnittsentgelt aller Versicherten des vergangenen Kalenderjahres wider. Sie wird auch als dynamische Rechengröße bezeichnet, da sich ihr Wert in der Regel jedes Jahr ändert. Die Festlegung der Höhe erfolgt zu Beginn eines Jahres durch das Bundeskabinett. Diese Verordnung benötigt außerdem die Zustimmung des Bundesrates. Die Bezugsgröße beschreibt also die künftige wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik.
Bezugsgröße für die gesetzliche Krankenversicherung
Bei geringfügig Beschäftigten wird mit Hilfe der Bezugsgröße der Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung errechnet. Dabei wird im Normalfall ein Siebtel dieser Größe herangezogen. Desweiteren dient sie zur Berechnung des Mindestbeitragssatzes für Versicherte in der freiwilligen Krankenversicherung und zur Errechnung der Zuzahlungsbefreiung, beispielsweise für Medikamente. Ein weiterer Betrag, der aus der Bezugsgröße errechnet wird, ist die Höhe des Zuschusses durch die Krankenversicherung zur stationären Hospizversorgung.
Werte in Ost und West
Bei Angabe der Bezugsgröße wird zwischen den alten und den neuen Bundesländern unterschieden. Die derzeitige Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2011 2.555 Euro für die alten und 2.240 Euro für die neuen Länder. Obwohl es für Deutschland zwei unterschiedliche Bezugsgrößen gibt, wird für die Berechnung damit verbundener Größen überwiegend die Bezugsgröße der alten Bundesländer berücksichtigt.
Veränderung der Bezugsgröße seit 2000
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