| Beitragsermäßigung für Selbständige |
|
|
|
.Selbständige können auch die gesetzliche Krankenkasse wählen, sie müssen sich nicht privat versichern lassen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage liegt bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei 1.916,25 Euro. Allerdings können Selbständige, die dieses Einkommen unterschreiten, einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Dann wird die Bemessungsgrundlage mindestens auf 1.277,50 Euro basieren. Diese Möglichkeit ist besonders von Vorteil für Selbständige in der Gründungsphase, in der die Einnahmen oftmals noch sehr gering sind oder sogar ein Verlust zu verbuchen ist. Die Bemessungsgrenze für die Beitragsberechnung beträgt 3.712,50 Euro.
Bemessung der Einnahmen
Die Beitragsermäßigung orientiert sich an den Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Selbständigen auch dessen Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner oder der Partner aus der eheähnlichen Gemeinschaft. Die Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft müssen mithilfe des Steuerbescheids und aktueller Einkommensnachweise nachgewiesen werden. Folgende Einnahmen müssen für die Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden:
Beitragsermäßigung ausgeschlossen
Eine Beitragsermäßigung ist allerdings bei einigen Tatsachen ausgeschlossen. Dies trifft ein, wenn:
Kinderfreibetrag
Ist der Partner des Selbständigen privat krankenversichert, so werden seine Einnahmen für die Beitragsberechnung ebenfalls berücksichtigt. In diesem Fall wird für Kinder, die außerhalb der Familienversicherung versichert sind, ein Absetzungsbeitrag in Höhe von 851,67 Euro angesetzt. Für familienversicherte Kinder liegt dieser Betrag bei 511 Euro. Ansonsten können die Einnahmen des Selbständigen nicht um Kinderfreibeträge reduziert werden. Sind die genannten Aspekte beachtet, wird auf die ermittelte Ausgangsgröße nun der prozentuale Krankenversicherungsbeitrag des Selbständigen berechnet. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt hierbei 1.277,50 Euro und kann nicht unterschritten werden.
Rechenbeispiel: Alleinstehender Selbständiger ohne Kinder
Rechenbeispiel: für Selbständige mit Partner und einem Kind
Zeitraum der Beitragsermäßigung
Wenn die Unterlagen zur Beitragsermäßigung eingesendet wurden, wird diese im darauf folgenden Monat berücksichtigt. Eine Beitragsermäßigung muss mit jedem neuen Steuerbescheid oder nach spätestens 12 Monaten erneut beantragt werden. |








Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf. Rufen Sie uns kostenlos an: Tel. 0800-01 02 100.