Beitragsermäßigung für Selbständige PDF Drucken E-Mail
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Selbständige können auch die gesetzliche Krankenkasse wählen, sie müssen sich nicht privat versichern lassen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage liegt bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei 1.916,25 Euro. Allerdings können Selbständige, die dieses Einkommen unterschreiten, einen Antrag auf Beitragsermäßigung stellen. Dann wird die Bemessungsgrundlage mindestens auf 1.277,50 Euro basieren. Diese Möglichkeit ist besonders von Vorteil für Selbständige in der Gründungsphase, in der die Einnahmen oftmals noch sehr gering sind oder sogar ein Verlust zu verbuchen ist. Die Bemessungsgrenze für die Beitragsberechnung beträgt 3.712,50 Euro.

Für Selbständige gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,9 Prozent. Wer Anspruch auf Krankengeld haben möchte, zahlt den allgemeinen Satz von 15,5 Prozent. In der Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für kinderlose Selbständige.

 

Bemessung der Einnahmen

 

Die Beitragsermäßigung orientiert sich an den Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Selbständigen auch dessen Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner oder der Partner aus der eheähnlichen Gemeinschaft. Die Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft müssen mithilfe des Steuerbescheids und aktueller Einkommensnachweise nachgewiesen werden. Folgende Einnahmen müssen für die Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden:

  • Arbeitsentgelt
  • Beamtenbezüge
  • Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
  • Renten und Versorgungsbezüge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Erträge aus Kapitalvermögen
  • und Arbeitslosengeld
  •  

Beitragsermäßigung ausgeschlossen

 

Eine Beitragsermäßigung ist allerdings bei einigen Tatsachen ausgeschlossen. Dies trifft ein, wenn:

  • Wenn die Selbständigkeit durch die Agentur für Arbeit finanziell gefördert wird
  • die Bedarfsgemeinschaft Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern hat oder positive oder negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt
  • das Vermögen einer Person der Bedarfsgemeinschaft 10.220 Euro übersteigt
  • die Hälfte der Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft mindestens 1.916,25 Euro betragen (Hierfür ist für jedes im Haushalt lebende Kind ein Freibetrag von 511 Euro abzuziehen, vorausgesetzt, dass das Kind familienversichert ist bzw. sein könnte.)
  •  

Kinderfreibetrag

 

Ist der Partner des Selbständigen privat krankenversichert, so werden seine Einnahmen für die Beitragsberechnung ebenfalls berücksichtigt. In diesem Fall wird für Kinder, die außerhalb der Familienversicherung versichert sind, ein Absetzungsbeitrag in Höhe von 851,67 Euro angesetzt. Für familienversicherte Kinder liegt dieser Betrag bei 511 Euro. Ansonsten können die Einnahmen des Selbständigen nicht um Kinderfreibeträge reduziert werden. Sind die genannten Aspekte beachtet, wird auf die ermittelte Ausgangsgröße nun der prozentuale Krankenversicherungsbeitrag des Selbständigen berechnet. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt hierbei 1.277,50 Euro und kann nicht unterschritten werden.

 

Rechenbeispiel: Alleinstehender Selbständiger ohne Kinder

 

Einkommen

 

Bemessungsgrundlage

 

Beitragssatz

 

Monatlicher Versicherungsbeitrag

 

900,00 €

 

1.227,50 €

 

14,9 %

 

182,90 €

 

2.300,00 €

 

2.300,00 €

 

14,9 %

 

342,70 €

 

4.500,00 €

 

3.712,00 €

 

14,9 %

 

553,09 €

 

 

Rechenbeispiel: für Selbständige mit Partner und einem Kind

 

Gemeinsames Einkommen

 

50% des gemeinsamen Einkommens

 

Abzgl. Kinderfreibetrag (511€)

 

Beitragsermäßigung möglich

 

10.000,00 €

 

5.000,00 €

 

4.489,00 €

 

Nein, da 1.916,25 € überschritten

 

4.200,00 €

 

2.100,00 €

 

1.589,00 €

 

Ja, weil 1.916,25 € unterschritten

 

2.350,00 €

 

1.175,00 €

 

/

 

Ja, weil 1.277,50 € unterschritten

 

 

Zeitraum der Beitragsermäßigung

 

Wenn die Unterlagen zur Beitragsermäßigung eingesendet wurden, wird diese im darauf folgenden Monat berücksichtigt. Eine Beitragsermäßigung muss mit jedem neuen Steuerbescheid oder nach spätestens 12 Monaten erneut beantragt werden.