| Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) |
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.Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf dieselben Versicherungsleistungen. Doch seit der jüngsten Gesundheitsreform bietet auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gewisse Möglichkeiten, den Gesundheitsschutz individuell zu gestalten. Dafür bieten die Krankenkassen neue Wahltarife an. Hier können Sie zusätzliche Leistungen separat mit Ihrer Kasse vereinbaren, dazu zählen z.B. Hausarzttarife, Tarife zur Integrierten Versorgung und Tarife mit Beitragsrückerstattungen. Lesen Sie, worauf Sie beim Abschluss eines solchen Tarifes achten sollten und welche weiteren Möglichkeiten die gesetzlichen Krankenkassen bieten.
Gesetzliche Krankenkasse - Wichtige Begriffe
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden abhängig vom Einkommen erhoben. Wohlhabende tragen das Risiko für sozial Schwächere mit. Dieses Prinzip ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Sozialstaates.
Die Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich geregelt und daher weitgehend identisch. Allerdings gibt es einige Zusatzleistungen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können, wie z.B. Prämienmodelle.
Bei der Kündigung der Krankenkasse gelten bestimmte Fristen. Im Falle von Kostensteigerungen, wie etwa der Einführung eines Zusatzbeitrags, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Ausnahmen gelten unter anderem bei Wahltarifen.
Die aktuelle Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland gibt einen Überblick über die Anbieter in der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch häufige Fusionen schwankt die Anzahl der Krankenkassen stark.
Versicherte des gesetzlichen Systems werden mit einer Fülle von Zuzahlungen konfrontiert.
Die Familienversicherung versichert den Nachwuchs bis zu einer bestimmten Altersgrenze kostenfrei mit.
Wir beantworten häufige Fragen zum Gesundheitsmarkt und zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankenkassen können Zusatzbeiträge fordern, wenn die Finanzmittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
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Solidarsystem in Deutschland
Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Solidarsystem, aus diesem Grund zahlen alle gesetzlich Versicherten unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand die gleichen Beitragssätze und erhalten die gleichen Leistungen. Der Beitragssatz wird abhängig vom Einkommen berechnet, ist gesetzlich vorgeschrieben und daher für jede Krankenkasse einheitlich. Eine Ausnahme bilden die Mitglieder der gesetzlichen Familienversicherung. Sie sind kostenlos über einen Elternteil oder Ehepartner mitversichert und zahlen daher keine Beiträge. Nicht jedes Kind oder jeder Ehepartner hat Ansprüche auf eine Familienversicherung. Hierfür existieren klare Regelungen. So dürfen die Familienversicherten nur ein bestimmtes Einkommen beziehen und nur eine gewisse Zahl an Arbeitsstunden in der Woche verrichten. Kinder sind zudem nur bis zu einem bestimmten Alter beitragsfrei mitversichert. Seit 2009 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds geregelt. Die Beiträge der Versicherten werden zwar an die jeweilige Krankenkasse abgeführt, werden dann jedoch weitergeleitet und gelangen in den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt betreut wird. Im Anschluss erhalten die Krankenkassen Zuweisungen aus diesem Fonds, mit denen sie ihre Gesundheitsleistungen und Verwaltungskosten decken können. Krankenkassen, die mit diesen Zuweisungen dennoch nicht auskommen und alle finanziellen Reserven ausgeschöpft haben, können einen Zusatzbeitrag erheben. Die betroffenen Versicherten haben jedoch innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu kündigen und zu einer anderen Krankenversicherung zu wechseln. |








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